Hi,
Aber wie sähe die Rechtslage aus, wenn es sich um ein Testament handeln würde?
Das muss nur eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein und Ort und Zeitangabe enthalten.
ja, wobei ich mich bei förmlichen Dokumenten (auch vielen Verträgen) schon oft gefragt habe, warum der Ort eine Rolle spielt. Für meine Willenserklärung ist es doch unerheblich, ob ich das Dokument in München, Osaka, Graz oder Johannesburg unterschreibe. Entscheidend ist IMO das Vorliegen einer Verfügung, einer Willenserklärung oder einer Vereinbarung, die nachweislich meine Unterschrift trägt.
Schade, dass der Erblasser das nicht miterleben kann.
Nee, denn der ist zu diesem Zeitpunkt schon erblasst.
So long,
Martin
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Die neue E-Mailadresse des Papstes: mailto:urbi@orbi
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