fastix®: Aus gegebenem Anlass, Urkundenfälschung

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Moin!

Und was ist gegen Goa einzuwenden?

Nun ja. Es gibt Richter, die erkennen eine Unterschrift unter ein Dokument dann nicht als Willenserklärung an, wenn die vorherige Einnahme teurer Substanzen eine merkwürdige Veränderung von Raum, Zeit, Farben, Geruchs- und/oder Schmerzempfinden sowie einen Mangel an der Fähigkeit, den eigenen Wille zu äußern, befürchten lassen. Inbesondere übrigens dann nicht, wenn der, der die Willenserklärung des zweiten behauptet, von der Vergiftung des Anderen wusste.

Und weil weiter oben auch von Erblassern und Testament geschrieben wurde gilt das notarielle Testament noch immer als das unanfechtbarste.

Übrigens: Eine Webseite wird dann zur Urkunde, wenn sie jemand ausdruckt und drauf schreibt: "Ausgedruckt vom Unterzeichner am xx.xx.xxxx um xx.xx Uhr."

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix