Hello,
Kann, aber in den meisten Fällen wohl nicht. Eine Erklärung bestimmter Perl-Scripte oder der Vorschlag zur Verwendung bestimmter Programme hat für mich ebensowenig den Status einer Urkunde wie ein Einkaufszettel oder ein Liebesbrief. Die betrügerische Verwendung falscher Namen, Signaturen, Logos oder anderer bekannter Erkennungsmerkmale ist daher meiner Ansicht nach keine Urkundenfälschung, kann aber Betrug oder Rufschädigung sein.
Das genau ist die Frage.
Die einschlägigen Kommentare zum Urkundsbegriff unterscheiden zudem zwischen dem strafrechtlichen und dem beweisrechtlichen Aspekt.
Und gerade "Liebesbriefe" haben, sofern sie den Verfasser erkennen lassen, noch obiger Auslegung einen Urkundscharakter. "Schreiben zu Lehr- und Lernzwecken" nimmt der Kommentar allerdings vom Urkundsbegriff aus. Dies bezieht sich nach anderen Kommentaren z.B. auf Handbücher, Aufgabenlösungen, usw., die "keine besondere Individualität erkennen lassen bzw. zulassen".
In meinem Gespräch mit einem freundlichen Kripobeamten am 05.12.2010 zu diesem Thema wurde ich allerdings darüber belehrt, dass er das Verfolgen einer derartigen Rechtsverletzung durchaus nicht unter "ein Fass aufmachen" einstufen würde, sondern dem auf jeden Fall zuraten würde. Die Glaubwürdigkeit der neuen Medien wäre enorm abhängig von ihrer bestimmungsgemäßen Benutzung.
Diesen Gedanken fand ich sehr interessant.
Aus zivilerechlichen Überlegungen würde er aber eine Wiederholung abwarten.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg