Bernd: Angebot/Kostenvoranschlag – Rücknahme?

Hallo!

Ich erarbeite gerade ein Angebot für einen größeren Auftrag, der mich ca. 2 Monate lang beanspruchen würde. Auftragserteilung wäre jetzt im Dezember oder im Januar. Evtl. gehe ich aber genau in dieser Zeit in eine Festanstellung und könnte dann diesen Auftrag nicht mehr ausführen.

Ich habe irgendwo gelesen, dass ich mich durch die Abgabe eines Angebots immer zur Ausführung der Arbeiten verpflichte. Wie könnte ich das Angebot (oder Kostenvoranschlag) formulieren, dass ich im Falle der Festanstellung da wieder herauskomme. Der "Festjob" wäre mir wesentlich wichtiger. Ist das überhaupt möglich?

Gruß
Bernd

  1. Moin!

    "Ich behalte mir eine Ablehnung des Auftrages vor, wenn zwischen der Abgabe des Kostenvoranschlages und der Auftragserteilung eine wesentliche Änderung  am Auftragsbestand oder in meiner beruflichen Situation eintritt."

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix

    1. Hallo fastix!

      Danke erstmal für deine prompte Antwort.

      Ja, das klingt eigentlich ganz gut und dürfte auch juristisch "wasserdicht" sein.

      Dank dir!

      1. Halt, ist doch nicht so einfach: Wenn der Kunde morgen den Auftrag erteilt und sich meine Festanstellung aber erst Anfang Januar ergibt, sitze ich in der Falle.

        1. Dann behälst du dir vor, den Auftrag an eine externe Firma weiterzugeben.

          1. Auch keine schlechte Idee :-) (...und nebenbei noch eine Provision kassieren)

            1. (...und nebenbei noch eine Provision kassieren)

              Das sowieso. Man macht sowas grundsätzlich nicht umsonst ;)
              Du kannst das ja dann auch weitermachen, wenn du ne Festanstellung hast.
              Einfach an einen oder mehrere Freelancer weitergeben oder gleich ne Agentur beauftragen. Kleinere Sachen machst du nebenbei selbst.

            2. Auch keine schlechte Idee :-) (...und nebenbei noch eine Provision kassieren)

              Und wenn die Firma mehr nimmt, als Du nehmen wolltest? Dann wird die Provision negativ.

              1. Klar, aber das muß natürlich irgendwie gedeckelt werden.

        2. Moin!

          Halt, ist doch nicht so einfach: Wenn der Kunde morgen den Auftrag erteilt und sich meine Festanstellung aber erst Anfang Januar ergibt, sitze ich in der Falle.

          Das ist halt wie mit den beiden Einladungen zum Essen. Bei der einen weißt Du nicht, was es gibt und bei der anderen (wo die Speisefolge bekannt ist) nicht, ob Du sie bekommst. Du wirst Dich entscheiden müssen. Hast Du einmal angenommen oder gar begonnen, dann musst Du liefern. Ob Du das selbst machst ist dann zweitrangig.

          MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

          fastix

  2. Es gibt da eine nette Formulierung: "Angebot freibleibend". Du kannst das natürlich auch in eigenen Worten ausdrücken wie etwa "vorbehaltlich freier Ressourcen".

    Der Trick besteht darin, dass der Kostenvoranschlag hier kein eigenes Angebot darstellt, sondern lediglich eine Information, über welchen Wert ein Angebot verhandelt werden würde. Juristen sprechen hierbei von einer "Invitatio ad offerendum", aber die drücken sich halt generell möglichst unverständlich aus.

    Solange Du keinen Rechtsbindungswillen hast, kann ohnehin kein Vertrag zustandekommen - allerdings obliegt es Dir, diesen Umstand entsprechend zu kommunizieren, ansonsten hilft ein Anwalt, der eine Versicherung hat, die einspringt, wenn durch seinen falschen Rat ein Schaden entsteht - eine Garantie, die wir hier auf dem Forum selbstverständlich nicht übernehmen können.

    Gruß, LX

    --
    RFC 2324, Satz 7 (Sicherheit): Jeder, der zwischen meinem Kaffee und mir steht, gilt als unsicher.
    1. Hallo LX!

      Mensch, das war es! Habe soeben danach geyahooht (ja, das gibt es auch ;-)), alles bestens.

      Vielen Dank!

      Bernd

      1. Vielen Dank!

        Immer wieder ein Vergnügen :-)

        Gruß, LX

        --
        RFC 2324, Satz 7 (Sicherheit): Jeder, der zwischen meinem Kaffee und mir steht, gilt als unsicher.