berufsfremde Fortbildung für Mitarbeiter
Martine
- recht
Moin,
wisst ihr zufällig, ob ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Fortbildung "spendieren" darf wenn diese gar nichts mit der Tätigkeit (sondern mit dem Studium von AN) zu tun hat
und ob selbiges auch dann gilt, wenn der Mitarbeiter dort nur als Minijobler tätig ist.
Konnte jetzt keine brauchbaren Infos dazu finden, auch wenn die Seminaranbieter überall damit werben, dass die Fortbildungen problemlos von AG übernommen werden können.
Verschneite Grüsse
Martine
Hello Martine,
Ausbildungen werden grundsätzlich erstmal nach "berufsbezogen" und "betriebsbezogen" unterschieden. Wenn die Ausbildung also zu deinem (auch zukünftigen) Beruf passt, ist sie "berufsbezogen". Verspricht sich ein Arbeitgeber etwas davon, derart in Dich zu investieren, darf er das tun.
Wenn der Arbeitgeber von Dir allerdings betriebsbezogen irgendwelche Kenntnisse erwartet, die Du noch nicht hast oder noch nocht so gut beherrschst, wie er sich das vorstellt, _muss_ er Dir eine betriebsbezogene Ausbildung ermglichen. Diese wird du selten in einem anderen Betrieb nutzen können.
Berufsbezogene Ausbildungen fallen unter anderem auch unter das Bildungsurlaubsgesetz, sind also nach diesem auch durchsetzbar. Betriebsbezogene Ausbildungen sind von den Regelungen des Bildungsurlaubsgesetztes ausgeschlossen.
Betriebe können für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter erhebliche Fördermittel beantragen, und zwar ganz unabhängig davon, ob es sich um berufsbezogene oder betriebsbezogene Ausbildungen handelt.
Wenn Du nun eine "berufsfremde", also eigentlich "branchenfremde" Ausbildung durch den AG bezahlt haben möchtest, dann läuft dieser allerdings Gefahr, in Erklärungsnot zu geraten. Allerdings dürfte es auch dem ausgefuchstetsten Finanzamt bei Vorhandensein eines ebensolchen Steuerberaters unmöglich sein, nachzuweisen, dass die bereitgestellte Ausbildung sich nicht später für den Betrieb bezahlt machen sollte, also eine Investition in die (zukünftigen) Mitarbeiter darstellt. Ein entsprechender Vertrag/Vorvertrg ist dafür sicherlich hilfreich. Ohne eine nachweisbare Vereinbarung könnte s sich socnt um unerlaubt Gewinnverschiebung handeln. Genaueres darüber weiß jeder gute Steuerberater.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Hallo Tom,
wie kommt man zu so viel Kompetenz?!
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Dann darf das gleich mal der Stb. "absegnen"...