Jetzt bin ich aber mal gespannt, was nachher tatsächlich in der Urteilsbegründung drinsteht, ob die Textform davon auch betroffen ist.
Ich sehe jetzt, unabhängig vom Ausgang, keinen (rechtlichen) Grund, warum kinderpornographische Texte anders zu behandeln wären, wie kinderpornographische Bilder.
Ich auch nicht.
Oder jugendpornographische Bilder, oder jugendanscheinspornographische Bilder, oder nicht-pornographische-aber-so-posieren-kinder-doch-nicht-Bilder, oder welche andere Es-geht-doch-um-den-Schutz-der-Kinder-Sau gerade durchs Dorf getrieben wird.*)
Hier schon, der Besitz von "nicht-pornographische-aber-so-posieren-kinder-doch-nicht-Bildern" ist nicht strafbar.