Cybaer: OLG-Hamburg-Urteil zur Kinderpornografie im Internet

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Hi,

(seufz)

manche erkennen Sarkasmus ja noch nicht mal, wenn man dazu schreibt, daß es welcher war ...

Das einzige, was, in einem gewissen Sinne, nicht sarkastisch gemeint war, war das "Ja und?".

Ja und?
Während für das Verschaffen von Besitz meinem Verständnis nach ein Vorsatz immanent ist, kann der Besitz (zweiter Satz) durch heutige Browser ohne Vorsatz erlangt werden.

Das Urteil sagt AFAIK *nicht*, daß durch Ablage im Cache es automatisch zu einer Verurteilung zu kommen hat.

Die untere Instanz hatte den Angeklagten freigesprochen, weil kein Besitz vorlag, ohne deswegen einen möglichen Vorsatz auch nur zu beachten. Das OLG hat jetzt den Fall zurücküberwiesen, mit der Anmerkung, daß der Cache dafür bereits ausreichend wäre. Das OLG hat *nicht* der unteren Instanz (indirekt) aufgetragen, den Angeklagten gefälligst zu verurteilen. Das Gericht muß jetzt vielmehr prüfen, ob die Daten  vorsätzlich oder zufällig im Cache gelandet sind. Es kann also durchaus immer noch zu einem Freispruch kommen ...

Aber das siehst du, zumindest im Ergebnis, ja ähnlich.

Aus meiner Sicht ist das Problem eher, daß wir mehr und mehr in den Bereich einer Wischi-waschi-Rechtsprechung kommen, in einem Bereich, wo Toleranz durch Strafverfolger & Gerichte nicht (mehr) zu erwarten ist (also eher ein "im Zweifel gegen den Angeklagten" droht).

Vom generellen Umstand mal abgesehen, daß wir es bei dem Thema IMHO weniger mit Vernunft, sondern mit Hysterie zu tun haben - was eher selten ein guter Ratgeber ist ...

... von den Kollateralschäden nicht zu reden.

Gruß, Cybaer

--
Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
(Joseph Joubert, Schriftsteller)
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OLG-Hamburg-Urteil zur Kinderpornografie im Internet

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