Nicht im Geringsten - nur vergleichst du hier Äpfel mit Birnen.
Nein.
Hat ja nichts miteinander zu tun.
Nutzungsrechte, Urheberrechte, Verwertungsrechte - ob nun für Grafiken, Filme oder Schriftstücke haben sehrwohl etwas miteinander zu tun.
Ein Betriebssystem soll dem Benutzer ja ermöglichen sich in der hergestellten Umgebung zu bewegen. Erstelle ich mit HTML einen Button, sieht er so aus, wie Herr Apple sich das gewünscht hat.
Ich verstehe nicht, worauf du hinaus willst.
Wieso darf ich den Button verwenden, sonstige Stilmöglichkeiten jedoch nicht? Diese Grenze möchte ich herausfinden.
Das stichwort ist "Schöpfungshöhe" - ein einzelner Button liegt da vermutlich darunter, eine komplette GUI sicher nicht.
Wenn du diese Grenze herrausfinden möchtest, musst du es schlichtweg ausprobieren, dich verklagen lassen und sehen, wie das ein Zivilgericht entscheiden wird.