Günter Freiherr von Gravenreuth ist nicht mehr. Seine Verdienste stehen für sich selbst: er hat die ersten Entwürfe dafür geliefert, das Abmahnwesen von der reinen Rechtspflege zum Geschäftsmodell zu erheben. Er hat mit mehr oder weniger legalen Mitteln gegen die Freiheit der Netze und Nutzer gekämpft. Wir kannten ihn als verläßlichen, weil generell unbeliebten und mäßig fähigen Feind.
Das Internet und wir haben nun einen guten Feind weniger. Eigentlich schade, steht angesichts seiner Inkompetenz doch zu befürchten, dass aus den dampfenden, brodelnden Reihen angehender Juristen kompetentere, schlimmere Feinde nachrücken.
Gruß, LX
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RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a