LX: Werbeeinnahmen

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Einkünfte muss man zwar generell versteuern. Es ist jedoch möglich, sich im ersten Jahr von Steuern und der Verpflichtung zur Steuererklärung befreien zu lassen. Danach wird Dir jedoch nichts anderes übrig bleiben; im Übrigen wirst Du vom Finanzamt zunächst als Einzelunternehmer ohne Gewerbe geführt werden.

Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a