Hi!
Das Finanzamt legt ein Intervall fest, am Anfang normalerweise ein Monat. Spätestens 10 Tage nach Ablauf dieses Intervalls musst du eine Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen [...] und die in diesem Intervall eingenommene Umsatzsteuer angeben.
Eingenommen oder vereinbart - das muss unterschieden werden. In der Regel geht es nach vereinbarter USt. Man kann beantragen, dass es nach der tatsächlichen Vereinnahmung geht, was nur bis zu einer gewissen Höhe genehmigt wird. Der Geschäftspartner kann sich nämlich unabhängig von der Begleichung seiner Außenstände die USt vom Finanzamt holen. Das wäre ein nettes Verdienstmodell, wenn auf diese Weise der eine das Finanzamt schröpfen könnte und der andere es nicht bezahlen muss.
Unabhängig von der USt-Voranmeldungspflicht (von der man sich unter bestimmten Umständen befreien lassen kann) muss man noch zur jährlichen Steuererklärung eine zu Umsatzsteuer hinzufügen.
Lo!