Salut Patrick,
Das Finanzamt wird sich dann beeilen, diese Summe von deinem Konto einzuziehen.
In meinem Fall muss ich mich beeilen, die Summe dem Finanzamt zu überweisen, was ich bisher auch nur einmal versäumt habe. Das Mahnschreiben kam am selben Tag, an welchem es mir wieder eingefallen war und ich den Betrag überwies. Mahngebühren waren mäßig (2,50) und mussten dann nicht bezahlt werden (weil Zahlung mit Mahnschreiben gekreuzt).
um solchen Ärger zu vermeiden, habe ich eine Einzugsermächtigung erteilt. Dann muss ich zwar immer noch die Kontoauszüge überprüfen, ob die Abbuchung auch mit meinen Aufzeichnungen übereinstimmt, aber ich kann keine Frist versäumen. Und den Zeitpunkt der Abbuchung kann ich ja in geringen Grenzen steuern, indem ich die Meldung gleich am Monatsanfang, oder eher gegen Ende der 10-Tage-Frist einreiche.
Ciao,
Martin
Wissen erwirbt man, indem man immer das Kleingedruckte sorgfältig liest.
Erfahrung bekommt man, indem man das nicht tut.