Hallo Gerch2003!
Möglichkeit A:
Du gibst Kleinunternehmer an.
Das heist du musst bis zu einem Gesamtbetrag von 7.500€/Jahr (mir kommt gerade es könnten auch 17.500€/jahr sein, da bin ich mir gerade nicht mehr ganz sicher) keine Steuern zahlen.
Keine _UMSATZ_-Steuer! _Einkommken_steuern muss jeder zahlen, der nicht davon befreit ist! Verführe den OP doch nicht zum Steuersünder, dieses Land hat genug ;)
Bei seiner Steuererklärung am Jahresende wird er diese Verdienste sehr wohl angeben müssen.
Und wenn Du schon die Kleinunternehmer-Regelung erwähst, könntest Du zu dieser verlinken, was dem OP eher helfen würde.
Möglichkeit B:
0815-Standard-Unternehmer.
Du musst innerhalb von 1 Woche nach Rechnungsstellung die Umsatzsteuer ans Finanzamt überweisen.
Ich mache eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung. Frist ist 10. des nächsten Monats.
Von der Umsatztsteuer auf Gewinne (idR: Rechnungen an Kunden) ziehe ich die Umsatzsteuzer auf Kosten (Vorsteuer) ab.
Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
Patrick