Der Martin: Werbeeinnahmen

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Hallo,

Wenn der Umsatz 17.500 Euro pro Jahr nicht übersteigt, kann man von der Kleinunternehmerreglung Gebrauch machen, ...

ich habe in einer Infobroschüre gelesen (und mein Steuerberater hat die Aussage bestätigt), dass auch bei Einkünften von über 17'500EUR durchaus noch die KU-Regelung gelten kann, die Finanzämter würden das in der Regel bis zu 50'000EUR akzeptieren.
Allerdings liegt es dann wohl auch im Ermessen des Finanzamtes, dem Unternehmer irgendwann das KU-Privileg abzuerkennen.

Ciao,
 Martin

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Wer barfuß geht, dem kann man nicht die Schuld in die Schuhe schieben.