dedlfix: Werbeeinnahmen

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Hi!

ich habe in einer Infobroschüre gelesen (und mein Steuerberater hat die Aussage bestätigt), dass auch bei Einkünften von über 17'500EUR durchaus noch die KU-Regelung gelten kann, die Finanzämter würden das in der Regel bis zu 50'000EUR akzeptieren.
Allerdings liegt es dann wohl auch im Ermessen des Finanzamtes, dem Unternehmer irgendwann das KU-Privileg abzuerkennen.

Ja, jetzt wo du es erwähnst, glaube ich mich zu erinnern, dass man auch mal das eine oder andere Jahr über die Stänge schlagen darf, aber nicht regelmäßig.

Lo!