Hi!
Dann werde ich das wohl schnellstmöglich mal machen. Darüber kann ich dann ja sicherlich auch andere Dinge mit abwickeln, oder? Z.B. wenn ich mein Auto mal vermiete... Schreib ich dann eine Rechnung ohne MWST, wie als Privatrechnung?
Wenn du von der Kleinunternehmerreglung Gebrauch machen willst, musst du das dem Finanzamt anzeigen. (Mehrwertsteuer ist übrigens ein Begriff eher für Endverbraucher, ihr richtiger Name lautet Umsatzsteuer (USt).) Wer Umsatzsteuer auf einer Rechnung ausweist, muss diese abführen, egal ob er ansonsten davon befreit ist oder nicht. Denn wenn sie ausgewiesen ist, holt sie sich der Geschäftspartner vom Finanzamt und dieses wiederum vom Rechnungsersteller. Inwieweit oder ob überhaupt man diese Zahlung als Ausgabe ansetzen kann, entzieht sich meiner Kenntnis, ich denke aber, das geht nicht => Pech gehabt, selbst dran dumm. Also: nicht ausweisen und auf ihr vermerken, dass diese Rechnung gemäß § schlagmichtot UStG (Kleinunternehmerreglung) keine USt aufweist (Musterformulierungen finden sich in der "allwissenden Müllhalde").
Ach, ich frag einfach mal beim Finanzamt. Danke für den Schubs ;)
Als Anfänger sollte man sich eine Beratung geben lassen, wenn man keine Lust oder die Fähigkeit hat, sich die benötigten Informationen beispielsweise im Internet herauszusuchen. Außerdem ändern sich quasi jedes Jahr die Bedingungen, ganz abgesehen von Urteilen, die auch während des Jahres für neue Gegebenheiten sorgen, so dass man sich ständig neu informieren muss. Finanzämter sind zwar zur Auskunft verpflichtet, aber von sich aus werden sie dir nicht unbedingt Steuerspartipps geben. Die IHK, in der man Pflichtmitglied wird, kann Auskunft und Schulungen geben, ebenso jeder Steuerberater.
Lo!