Josy: Werbeeinnahmen

Hallo!

Ich habe seit kurzem nach langer Zeit mal wieder eine Homepage. Nun da die Sache etwas größer ist und ich bereits ordentlich Werbeeinnahmen habe, quälen mich Fragen bezüglich der Versteuerung.

Gibt es einen Freibetrag oder muss ab dem ersten Euro dem Finanzamt alles angegeben werden? Ab welche Einnahmen gilt es als Gewerbe? Auf was muss man sonst achten. Bin für Tipps dankbar.

  1. Einkünfte muss man zwar generell versteuern. Es ist jedoch möglich, sich im ersten Jahr von Steuern und der Verpflichtung zur Steuererklärung befreien zu lassen. Danach wird Dir jedoch nichts anderes übrig bleiben; im Übrigen wirst Du vom Finanzamt zunächst als Einzelunternehmer ohne Gewerbe geführt werden.

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
    RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
    1. Da klinke ich mich mal ein. Wie sieht es dann mit den Ausgaben aus (Domain, Webspace usw.)? Ich zahle derzeit etwa 15 Euro im Monat für meine Webseiten und nehme zwischen 30 und 60 Euro ein. Steuererklärung mache ich normalerweise keine... Meine Webseiten sind eigentlich privater Natur... Ich habe die Werbung an sich nur drauf, um die Kosten wieder reinzukriegen... Nun ist es halt (etwas) mehr, was reinkommt...

      1. Da klinke ich mich mal ein. Wie sieht es dann mit den Ausgaben aus (Domain, Webspace usw.)? Ich zahle derzeit etwa 15 Euro im Monat für meine Webseiten und nehme zwischen 30 und 60 Euro ein. Steuererklärung mache ich normalerweise keine... Meine Webseiten sind eigentlich privater Natur... Ich habe die Werbung an sich nur drauf, um die Kosten wieder reinzukriegen... Nun ist es halt (etwas) mehr, was reinkommt...

        Das kann dir dein Finanzamt sicher sagen - österreichische Finanzämter sind hier sehr ausknuftsfreundlich. Wenn man z.B. keine Gewinnabsicht hat und nur zur Kostendeckung arbeitest, muss man nichtmal unerwartete "Zufallsgewinne" versteuern - z.B. wenn man unverhofft mal anstatt - wie üblich 50 Euro pro Monat 500 Euro pro Monat einnimmt.

        1. Hi,

          gehe doch am besten bei dir aufs Amt und beantrage einen Gewerbeschein für z.B. Internetwerbung oder Hosting oder was weis ich. (Was auf dich zutrifft.)

          Dieser kostet dich 10€ und ist mit keinen weiteren kosten verbunden.

          Darauf hin wird dich das Finanzamt anschreiben und du musst ein paar Bögen ausfüllen. (keine Große Sache)

          Jetzt kommt der wichtige Teil:
          In den Bögen vom Finanzamt geht es darum wir du deine Steuer zahlen willst.

          Möglichkeit A:
          Du gibst Kleinunternehmer an.
          Das heist du musst bis zu einem Gesamtbetrag von 7.500€/Jahr (mir kommt gerade es könnten auch 17.500€/jahr sein, da bin ich mir gerade nicht mehr ganz sicher) keine Steuern zahlen.

          Möglichkeit B:
          0815-Standard-Unternehmer.
          Du musst innerhalb von 1 Woche nach Rechnungsstellung die Umsatzsteuer ans Finanzamt überweisen.

          Mit Möglichkeit A hat man sehr viel weniger Stress.
          Einziger Nachteil ist aber, wer keine Steuern zahlt kann keine Steuern absetzen.
          Also mit schön auf Firmenkosten einkaufen ist dann nichts.

          Ich hoffe man konnte dir helfen.

          Grüße

          1. Möglichkeit A:
            Du gibst Kleinunternehmer an.
            Das heist du musst bis zu einem Gesamtbetrag von 7.500€/Jahr (mir kommt gerade es könnten auch 17.500€/jahr sein, da bin ich mir gerade nicht mehr ganz sicher) keine Steuern zahlen.

            Ja, sowas hab ich auch schonmal gehört... Mit einem Betrag um die 16.000 Euro/Jahr... also stimmt das wahrscheinlich in etwa.

            Dann werde ich das wohl schnellstmöglich mal machen. Darüber kann ich dann ja sicherlich auch andere Dinge mit abwickeln, oder? Z.B. wenn ich mein Auto mal vermiete... Schreib ich dann eine Rechnung ohne MWST, wie als Privatrechnung?

            Ach, ich frag einfach mal beim Finanzamt. Danke für den Schubs  ;)

            Gruß,
            Andreas

            1. Hallo,

              Du gibst Kleinunternehmer an.
              Das heist du musst bis zu einem Gesamtbetrag von 7.500€/Jahr (mir kommt gerade es könnten auch 17.500€/jahr sein, da bin ich mir gerade nicht mehr ganz sicher) keine Steuern zahlen.

              ihr verwechselt da was. Es gibt zwar einen Einkommensteuer-Freibetrag von derzeit 8004EUR (Wikipedia). Liegt dein Jahreseinkommen unter dieser Grenze, zahlst du keine Einkommensteuer.
              Allerdings ist hier dein *gesamtes* Einkommen gemeint, also Lohn/Gehalt, eventuelle selbständige Einkünfte, Guthabenzinsen usw., das wird alles addiert. Ich gehe stark davon aus, dass dein Gesamteinkommen höher liegt.

              Die 17'500EUR tauchen immer mal wieder als magische Grenze beim Kleinunternehmertum auf. Liegt dein Einkommen als Kleinunternehmer darunter, brauchst du beispielsweise keine ausführliche Aufstellung deiner Einnahmen und Ausgaben beim Finanzamt abzugeben (Bilanz oder EÜR). Steuern sind aber trotzdem fällig.

              Ja, sowas hab ich auch schonmal gehört... Mit einem Betrag um die 16.000 Euro/Jahr... also stimmt das wahrscheinlich in etwa.

              Nein.

              Dann werde ich das wohl schnellstmöglich mal machen.

              Was? Gewerbe anmelden?

              Darüber kann ich dann ja sicherlich auch andere Dinge mit abwickeln, oder? Z.B. wenn ich mein Auto mal vermiete...

              Kommt drauf an. Die Gemeinde will bei der Anmeldung eine Beschreibung der Tätigkeiten. Wenn du die so allgemein formulierst, dass man diese Sachen alle da hineinargumentieren kann ...

              Schreib ich dann eine Rechnung ohne MWST, wie als Privatrechnung?

              Das legst du bei der Gewerbeanmeldung selbst fest. Entweder du nimmst die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch, dann vereinfacht sich manches. Zum Beispiel brauchst du keine Mehrwertsteuer abzuführen, darfst aber auch auf der Rechnung keine ausweisen, und kannst sie auch bei Anschaffungen fürs Geschäft nicht zurückerstatten lassen.
              Oder du verzichtest auf die KU-Regelung - dann musst du Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausstellen, und die eingenommene MwSt auch ans Finanzamt abführen.

              Ach, ich frag einfach mal beim Finanzamt.

              Keine schlachte Idee. Wenn's funktioniert. Bei mir in der Stadt ist das Finanzamt sehr kommunikationsscheu; man muss schon viel Aufwand treiben, wenn man da mal mit jemandem Kontakt aufnehmen will.

              Ciao,
               Martin

              --
              Es sagte...
              ein korpulenter Lehrer zu einem Schüler, der ihn ein Fass genannt hatte: "Nein. Ein Fass ist von Reifen umgeben, ich dagegen von Unreifen."
            2. Hi!

              Dann werde ich das wohl schnellstmöglich mal machen. Darüber kann ich dann ja sicherlich auch andere Dinge mit abwickeln, oder? Z.B. wenn ich mein Auto mal vermiete... Schreib ich dann eine Rechnung ohne MWST, wie als Privatrechnung?

              Wenn du von der Kleinunternehmerreglung Gebrauch machen willst, musst du das dem Finanzamt anzeigen. (Mehrwertsteuer ist übrigens ein Begriff eher für Endverbraucher, ihr richtiger Name lautet Umsatzsteuer (USt).) Wer Umsatzsteuer auf einer Rechnung ausweist, muss diese abführen, egal ob er ansonsten davon befreit ist oder nicht. Denn wenn sie ausgewiesen ist, holt sie sich der Geschäftspartner vom Finanzamt und dieses wiederum vom Rechnungsersteller. Inwieweit oder ob überhaupt man diese Zahlung als Ausgabe ansetzen kann, entzieht sich meiner Kenntnis, ich denke aber, das geht nicht => Pech gehabt, selbst dran dumm. Also: nicht ausweisen und auf ihr vermerken, dass diese Rechnung gemäß § schlagmichtot UStG (Kleinunternehmerreglung) keine USt aufweist (Musterformulierungen finden sich in der "allwissenden Müllhalde").

              Ach, ich frag einfach mal beim Finanzamt. Danke für den Schubs  ;)

              Als Anfänger sollte man sich eine Beratung geben lassen, wenn man keine Lust oder die Fähigkeit hat, sich die benötigten Informationen beispielsweise im Internet herauszusuchen. Außerdem ändern sich quasi jedes Jahr die Bedingungen, ganz abgesehen von Urteilen, die auch während des Jahres für neue Gegebenheiten sorgen, so dass man sich ständig neu informieren muss. Finanzämter sind zwar zur Auskunft verpflichtet, aber von sich aus werden sie dir nicht unbedingt Steuerspartipps geben. Die IHK, in der man Pflichtmitglied wird, kann Auskunft und Schulungen geben, ebenso jeder Steuerberater.

              Lo!

              1. Hallo dedlfix!

                gemäß § schlagmichtot UStG (Kleinunternehmerreglung) keine USt aufweist

                »schlagmichtot« ist süße 19 ;) - siehe Link in meiner Antwort an Gerch.

                Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
                Patrick

                --
                _ - jenseits vom delirium - _

                   Diblom   [link:hatehtehpehdoppelpunktslashslashwehwehwehpunktatomicminuseggspunktcomslash]
                Achtung Agentur! | Nichts ist unmöglich? Doch! | Heute schon gegökt?
          2. Hi!

            Möglichkeit A:
            Du gibst Kleinunternehmer an.
            Das heist du musst bis zu einem Gesamtbetrag von 7.500€/Jahr (mir kommt gerade es könnten auch 17.500€/jahr sein, da bin ich mir gerade nicht mehr ganz sicher) keine Steuern zahlen.

            Falsch. Wenn der Umsatz 17.500 Euro pro Jahr nicht übersteigt, kann man von der Kleinunternehmerreglung Gebrauch machen, braucht keine Umsatzsteuer abzuführen, darf sie auf Rechnungen nicht ausweisen und kann auch bei Einkäufen seinerseits keine Umsatzsteuer vom Finanzamt wiederholen. Alle anderen Steuerarten, insbesondere die Einkommenssteuer, sind von einer Befreiung nicht betroffen.

            Möglichkeit B:
            0815-Standard-Unternehmer.
            Du musst innerhalb von 1 Woche nach Rechnungsstellung die Umsatzsteuer ans Finanzamt überweisen.

            Auch falsch. Die 1 Woche ist auf alle Fälle falsch. Monatlich, vierteljährlich oder jährlich sind die Intervalle, in denen man zahlen muss. Welcher zutrifft, ist einerseits von der Höhe des Umsatzes abhängig, wird aber letzlich vom Finanzamt festgelegt (wobei man dabei einen gewissen Verhandlungsspielraum hat).

            Mit Möglichkeit A hat man sehr viel weniger Stress.
            Einziger Nachteil ist aber, wer keine Steuern zahlt kann keine Steuern absetzen.
            Also mit schön auf Firmenkosten einkaufen ist dann nichts.

            Selbstverständlich kann man seine Ausgaben zu seinen Gewinn gegenrechnen, als Kleinunternehmer aber eben immer nur mit Umsatz-/Mehrwertsteuer. Es gibt Beispielrechnungen, die zeigen, dass es sich finanziell durchaus lohnen kann, auf die Kleinunternehmerreglung zu verzichten. Es kommt auf den Kundenkreis an. Hat man vorwiegend solche, die sich keine USt zurückholen können (Verbraucher, Vereine(?), einige öffentliche Einrichtungen (öffentlicher Rundfunk, wenn ich mich recht erinnere)), dann sind die Preise für sie günstiger, wenn keine USt draufkommt. Oder anders betrachtet: Bei gleichem Preis im Verhältnis zu USt-pflichtigen Unternehmen hast du einen höheren Gewinn.

            Lo!

            1. Hallo,

              Wenn der Umsatz 17.500 Euro pro Jahr nicht übersteigt, kann man von der Kleinunternehmerreglung Gebrauch machen, ...

              ich habe in einer Infobroschüre gelesen (und mein Steuerberater hat die Aussage bestätigt), dass auch bei Einkünften von über 17'500EUR durchaus noch die KU-Regelung gelten kann, die Finanzämter würden das in der Regel bis zu 50'000EUR akzeptieren.
              Allerdings liegt es dann wohl auch im Ermessen des Finanzamtes, dem Unternehmer irgendwann das KU-Privileg abzuerkennen.

              Ciao,
               Martin

              --
              Wer barfuß geht, dem kann man nicht die Schuld in die Schuhe schieben.
              1. Hi!

                ich habe in einer Infobroschüre gelesen (und mein Steuerberater hat die Aussage bestätigt), dass auch bei Einkünften von über 17'500EUR durchaus noch die KU-Regelung gelten kann, die Finanzämter würden das in der Regel bis zu 50'000EUR akzeptieren.
                Allerdings liegt es dann wohl auch im Ermessen des Finanzamtes, dem Unternehmer irgendwann das KU-Privileg abzuerkennen.

                Ja, jetzt wo du es erwähnst, glaube ich mich zu erinnern, dass man auch mal das eine oder andere Jahr über die Stänge schlagen darf, aber nicht regelmäßig.

                Lo!

          3. Hallo Gerch2003!

            Möglichkeit A:
            Du gibst Kleinunternehmer an.
            Das heist du musst bis zu einem Gesamtbetrag von 7.500€/Jahr (mir kommt gerade es könnten auch 17.500€/jahr sein, da bin ich mir gerade nicht mehr ganz sicher) keine Steuern zahlen.

            Keine _UMSATZ_-Steuer! _Einkommken_steuern muss jeder zahlen, der nicht davon befreit ist! Verführe den OP doch nicht zum Steuersünder, dieses Land hat genug ;)

            Bei seiner Steuererklärung am Jahresende wird er diese Verdienste sehr wohl angeben müssen.

            Und wenn Du schon die Kleinunternehmer-Regelung erwähst, könntest Du zu dieser verlinken, was dem OP eher helfen würde.

            Möglichkeit B:
            0815-Standard-Unternehmer.
            Du musst innerhalb von 1 Woche nach Rechnungsstellung die Umsatzsteuer ans Finanzamt überweisen.

            ???

            Ich mache eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung. Frist ist 10. des nächsten Monats.

            Von der Umsatztsteuer auf Gewinne (idR: Rechnungen an Kunden) ziehe ich die Umsatzsteuzer auf Kosten (Vorsteuer) ab.

            Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
            Patrick

            --
            _ - jenseits vom delirium - _

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            1. Bei seiner Steuererklärung am Jahresende wird er diese Verdienste sehr wohl angeben müssen.

              Und zwar für die Einkommensteuer. Ob man tatsächlich steuern bezahlen muss, ist allerdings auch von einem Freibetrag abhängig.

              In Österreich sind das afaik aktuell 730 Euro - angeben muss man sie bei der Einkommensteuererklärung aber trotzdem, auch wenn es steuerfrei wäre/ist.

          4. Hallo,

            Möglichkeit B:
            0815-Standard-Unternehmer.
            Du musst innerhalb von 1 Woche nach Rechnungsstellung die Umsatzsteuer ans Finanzamt überweisen.

            falsch. Das Finanzamt legt ein Intervall fest, am Anfang normalerweise ein Monat. Spätestens 10 Tage nach Ablauf dieses Intervalls musst du eine Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen (und zwar elektronisch über ELSTER, per Papier nur in begründeten Härtefällen) und die in diesem Intervall eingenommene Umsatzsteuer angeben. Das Finanzamt wird sich dann beeilen, diese Summe von deinem Konto einzuziehen.

            Ciao,
             Martin

            --
            Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.
            Große verderben sie aber meist auch nicht.
            1. Hallo Martin!

              Das Finanzamt wird sich dann beeilen, diese Summe von deinem Konto einzuziehen.

              In meinem Fall muss ich mich beeilen, die Summe dem Finanzamt zu überweisen, was ich bisher auch nur einmal versäumt habe. Das Mahnschreiben kam am selben Tag, an welchem es mir wieder eingefallen war und ich den Betrag überwies. Mahngebühren waren mäßig (2,50) und mussten dann nicht bezahlt werden (weil Zahlung mit Mahnschreiben gekreuzt).

              Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
              Patrick

              --
              _ - jenseits vom delirium - _

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              Achtung Agentur! | Nichts ist unmöglich? Doch! | Heute schon gegökt?
              1. Salut Patrick,

                Das Finanzamt wird sich dann beeilen, diese Summe von deinem Konto einzuziehen.
                In meinem Fall muss ich mich beeilen, die Summe dem Finanzamt zu überweisen, was ich bisher auch nur einmal versäumt habe. Das Mahnschreiben kam am selben Tag, an welchem es mir wieder eingefallen war und ich den Betrag überwies. Mahngebühren waren mäßig (2,50) und mussten dann nicht bezahlt werden (weil Zahlung mit Mahnschreiben gekreuzt).

                um solchen Ärger zu vermeiden, habe ich eine Einzugsermächtigung erteilt. Dann muss ich zwar immer noch die Kontoauszüge überprüfen, ob die Abbuchung auch mit meinen Aufzeichnungen übereinstimmt, aber ich kann keine Frist versäumen. Und den Zeitpunkt der Abbuchung kann ich ja in geringen Grenzen steuern, indem ich die Meldung gleich am Monatsanfang, oder eher gegen Ende der 10-Tage-Frist einreiche.

                Ciao,
                 Martin

                --
                Wissen erwirbt man, indem man immer das Kleingedruckte sorgfältig liest.
                Erfahrung bekommt man, indem man das nicht tut.
            2. Hi!

              Das Finanzamt legt ein Intervall fest, am Anfang normalerweise ein Monat. Spätestens 10 Tage nach Ablauf dieses Intervalls musst du eine Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen [...] und die in diesem Intervall eingenommene Umsatzsteuer angeben.

              Eingenommen oder vereinbart - das muss unterschieden werden. In der Regel geht es nach vereinbarter USt. Man kann beantragen, dass es nach der tatsächlichen Vereinnahmung geht, was nur bis zu einer gewissen Höhe genehmigt wird. Der Geschäftspartner kann sich nämlich unabhängig von der Begleichung seiner Außenstände die USt vom Finanzamt holen. Das wäre ein nettes Verdienstmodell, wenn auf diese Weise der eine das Finanzamt schröpfen könnte und der andere es nicht bezahlen muss.

              Unabhängig von der USt-Voranmeldungspflicht (von der man sich unter bestimmten Umständen befreien lassen kann) muss man noch zur jährlichen Steuererklärung eine zu Umsatzsteuer hinzufügen.

              Lo!

              1. Hallo,

                [...] und die in diesem Intervall eingenommene Umsatzsteuer angeben.
                Eingenommen oder vereinbart - das muss unterschieden werden.

                ja, das legst du aber auch bei der Anmeldung der selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt gegenüber fest. Da hast du die Wahl zwischen Soll- und Ist-Versteuerung. "Soll" heißt, die jeweiligen Steuerbeträge sind AFAIR mit dem Rechnungsdatum fällig (egal ob der Kunde bezahlt hat oder nicht); "Ist" heißt, dass sie erst mit dem tatsächlichen Zahlungseingang auf deinem Konto fällig sind.
                Wenn man als Unternehmer wenig Ausgaben hat (überwiegend als Dienstleister tätig ist), ist die Ist-Versteuerung meist günstiger.

                Man kann beantragen, dass es nach der tatsächlichen Vereinnahmung geht, was nur bis zu einer gewissen Höhe genehmigt wird.

                Tatsächlich? Ich habe da noch nirgends von einer Obergrenze gelesen.

                Unabhängig von der USt-Voranmeldungspflicht (von der man sich unter bestimmten Umständen befreien lassen kann) muss man noch zur jährlichen Steuererklärung eine zu Umsatzsteuer hinzufügen.

                Ja, das musste ich auch feststellen - und zwar auf die harte Tour unter Androhung eines Bußgelds. Ich dachte, mit der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung sei das Thema Umsatzsteuer erledigt, und bin im ersten Jahr gar nicht auf die Idee gekommen, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben - bis mir ein böser Brief vom Finanzamt ins Haus flatterte.
                Aber sowas verrät einem auch keiner, wenn man den Kram nicht komplett von einem Steuerberater erledigen lässt.

                Neulich war ich wegen einer anderen Sache mal hier beim Finanzamt, und habe dort einen Aushang gesehen, dass keine Steuererklärungen für 2009 mehr angenommen werden, wenn keine Anlage VA (Vorsorgeaufwendungen) dabei ist. Das erfährt man da so ganz zufällig, anstatt dass man die Bürger über solche Extrawürste anständig informiert. Information ist aber für die Finanzämter wohl auch ein kostbares Gut, das man den Bürgern nur in homöopathischen Dosen verabreichen darf.

                Ciao,
                 Martin

                --
                Der Bäcker schlägt die Fliegen tot
                Und macht daraus Rosinenbrot.
                1. Hi!

                  Man kann beantragen, dass es nach der tatsächlichen Vereinnahmung geht, was nur bis zu einer gewissen Höhe genehmigt wird.

                  Tatsächlich? Ich habe da noch nirgends von einer Obergrenze gelesen.

                  Ich dachte, das hätte man mir unter der Auflage einer Obergrenze genehmigt. Aber wie das jeweils genau ist, teilt einem das Finanzamt mit.

                  Neulich war ich wegen einer anderen Sache mal hier beim Finanzamt, und habe dort einen Aushang gesehen, dass keine Steuererklärungen für 2009 mehr angenommen werden, wenn keine Anlage VA (Vorsorgeaufwendungen) dabei ist. Das erfährt man da so ganz zufällig, anstatt dass man die Bürger über solche Extrawürste anständig informiert. Information ist aber für die Finanzämter wohl auch ein kostbares Gut, das man den Bürgern nur in homöopathischen Dosen verabreichen darf.

                  Steht doch bestimmt da, wo die Gesetze veröffentlicht werden. Liest du das etwa nicht? :-)
                  Ich werde mir, sobald sich "meine" Banken mit ihrer Jahresabrechnung ausgekäst haben und ich endlich mit der Steuererklärung anfangen kann, die Neuerungen für dieses Jahr suchen. Das wird schon irgendwo in einigermaßen verständlich aufgeschrieben stehen. Danach werde ich das vergessen und im nächsten Jahr schauen, was dann gilt.

                  Lo!

                  1. Hallo,

                    Neulich war ich wegen einer anderen Sache mal hier beim Finanzamt, und habe dort einen Aushang gesehen, dass keine Steuererklärungen für 2009 mehr angenommen werden, wenn keine Anlage VA (Vorsorgeaufwendungen) dabei ist. Das erfährt man da so ganz zufällig, anstatt dass man die Bürger über solche Extrawürste anständig informiert. Information ist aber für die Finanzämter wohl auch ein kostbares Gut, das man den Bürgern nur in homöopathischen Dosen verabreichen darf.
                    Steht doch bestimmt da, wo die Gesetze veröffentlicht werden. Liest du das etwa nicht? :-)

                    "But the plans were on display ..."
                    "On display? I eventually had to go down to the cellar to find them."
                    "That's the display department."
                    "With a torch."
                    "Ah, well the lights had probably gone."
                    "So had the stairs."
                      (Douglas Adams, The Hitchhiker's Guide To The Galaxy)

                    Ich habe keine Scheu, auch Gesetzestexte zu lesen, sobald es einen Anhaltspunkt gibt, der das nahelegt. Aber keiner wird von Otto Normalbürger verlangen können, dass er das Bundesgesetzblatt abonniert. Auch nicht, wenn er (Klein-)Unternehmer ist.

                    Ich werde mir, sobald sich "meine" Banken mit ihrer Jahresabrechnung ausgekäst haben und ich endlich mit der Steuererklärung anfangen kann, die Neuerungen für dieses Jahr suchen.

                    Banken? Hast du so hohe Zinseinkünfte, dass das relevant wäre? Ich lasse die Anlage KAP und das zugehörige Kreuzchen guten Gewissens weg, da meine Zinseinkünfte weit unter der magischen Grenze von 800EUR liegen, und die paar Kröten ohnehin über die Zinsabschlagssteuer (jetzt Abgeltungssteuer) erledigt sind. Das bisschen, was ich da wieder rausholen könnte, rechtfertigt bei weitem nicht den Aufwand, *noch* ein Formular auszufüllen und die dazu nötigen Unterlagen zu wälzen.

                    Das wird schon irgendwo in einigermaßen verständlich aufgeschrieben stehen.

                    Üblicherweise richte ich mich da nach den offiziellen Anleitungen zum Ausfüllen der Formulare. Die sind meist einigermaßen verständlich.

                    So long,
                     Martin

                    --
                    Es gibt Tage, da gelingt einem einfach alles.
                    Aber das ist kein Grund zur Sorge; das geht vorbei.
      2. Das Problem ist: wenn das Finanzamt Lunte riecht, hilft es Dir nicht, im privaten Rahmen zu bleiben. Du darfst privat Geld ausgeben, so viel Du willst. Sobald Du welches bekommst, will der Staat seinen Anteil.

        Gruß, LX

        --
        RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
        RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
        1. Hi,

          Du darfst privat Geld ausgeben, so viel Du willst. Sobald Du welches bekommst, will der Staat seinen Anteil.

          Beim Ausgeben will der Staat aber auch seinen Anteil. 7% oder 19% oder noch viel mehr (Mineralöl, Alkohol, ...) oder auch mal weniger (Grunderwerb)

          cu,
          Andreas

          --
          Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
          O o ostern ...
          Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
          1. Wenn Du ihm einen Teil Deiner Einnahmen abgibst, kannst Du Dir aber die Steuern auf die Ausgaben zurückholen.

            Gruß, LX

            --
            RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
            RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
      3. Da klinke ich mich mal ein. Wie sieht es dann mit den Ausgaben aus (Domain, Webspace usw.)? Ich zahle derzeit etwa 15 Euro im Monat für meine Webseiten und nehme zwischen 30 und 60 Euro ein.

        Bei Freiberuflern, ich weiß nicht wie es in deinem Fall ist, kann man bei bis zu ein paar Tausend Euro im Jahr eine formlose Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen. Bei mir war das mal ein halbes Blatt A4 (zusätzlich zur normalen Steuererklärung).