Hi!
Wie will ich nachweisen, daß der Kunde das tatsächlich angeklickt hat? Ich habe einige Male als gerichtlich beeideter Sachverständiger in "EDV-Prozessen" gearbeitet und weiss daher, wie es um die Glaubwürdigkeit von Einträgen in Datenbanken (und um nichts anderes geht es da ja im Prinzip) vor Gericht bestellt ist.
Da geb ich dir Recht, es ist alles fälschbar, wenn es einfach bleiben soll. Aber ebenso sind Papiere mit Unterschrift fälschbar und in beiden Fällen steht Aussage gegen Aussage bei einem Betrug zur Bewertung durch das Gericht an.
Dem Richter und den Anwälten kannst Du ja erzählen, daß man nur weiterkommt, wenn das und das angeklickt etc. wurde, aber den Sachverständigen kannst Du damit normalerweise nicht täuschen. Das Hauptproblem scheint mir aber zu sein, daß Du ja eine nachträgliche Manipulation idR niemals ausschliessen kannst und die Daten tragen nun einmal kein Mascherl...
Was auch immer ein Mascherl ist, ... man könnte schon mit kryptografischen Mitteln was hinbiegen. Der Anwender müsste seine Bestätigung mit einem persönlichen Schlüssel versehen. Das setzt aber einen eventuell unverhältnismäßig hohen technischen und Wissens-Aufwand beim Kunden voraus. Solange sich da keine einheitliche Infrastruktur vorhanden ist, muss ein Richter eben Anscheinsbeweise auswerten.
Lo!