jobo: Download von Programmen

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Hallo,

Weis da vielleicht jemand die Rechtslage? Das ganze speziell über Sharing-Sites wie z.B. die ganzen Torrent-Dinger.

Filesharing an sich ist nicht strafbar. Aber öffentliches Verfügbar machen von lizenz-/urheberrechtlich geschützten Werken, künstlerischen wie Software. I.d.R. sind auch die Anbieter dran. Die wollen sich ja die dicken Fische holen, die ihre komplette Softwaresammlung und Plattensammlung auf dem PC haben und stundenlang über solche Netzwerke zum Download anbieten. Bei denen ist im Klagefalle ja auch viel mehr zu holen als bei einem, der einmal eine Datei runtergeladen hat.

Gruß

jobo