jobo: Download von Programmen

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Hallo,

Das sehe ich auch so. Aber was meinst du, ist dann der Download von einem Programm strafbar, oder erst die Installation mit einer ungültigen Seriennummer?

Naja, wenn das Programm an sich schon Lizenzbestimmungen unterliegt (weil keine 30-Tage-Version) könnte es streng genommen ein Grenzfall werden. Wenn du ängstlich bist, lass es. Die Chancen, dass sich jemand für einen solchen Einzelfall interessiert, dürften sehr gering sein. Wieso grad den kleinsten Fisch aus dem Becken ziehen. Die Piratenfänger suchen wie gesagt Anbieter, und zwar möglichst produktive!

Gruß

jobo