Hallo,
das verstehe ich jetzt nicht - wie sollte eine Originalunterschrift den Missbrauch begünstigen?
Für mich gilt immer noch die Devise: Ein Dokument, das weder Unterschrift noch Dienstsiegel trägt, ist gerade mal das Papier wert, auf dem es gedruckt ist.
Ein Dienstsiegel ist nun eher Sache einer Behörde - also Unterschrift.
Vor allem das (nennen wir es mal) "blinde" Unterschreiben von Rechnungen soll ein Risiko darstellen. (Damit meine ich eine normale Rechnung ohne extra Text und drunter irgendwo eine Unterschrift.) Deshalb ein Risiko, weil man leicht z.B. ein "Betrag dankend erhalten!" dazuschummeln kann.
Deshalb wird meist empfohlen, keine Unterschrift draufzuschreiben, oder zumindest einen kleinen Text und dann mfg (Unterschrift), damit es klar wird, dass die Unterschrift zu dem TexT/der Rechnung gehört und nicht zu einem Stempel oder sonstetwas handschriftlichem.
Ich unterschreibe meine Rechnungen nicht, schicke sie aber sehr wohl per Post.
So eine Rechnung würde *ich* nicht akzeptieren. Ich bin nicht sicher, ob ich damit durchkomme, aber das ist mein derzeitiges Rechtsverständnis.
Damit hättest du ganz schlechte Karten. Es ist genau geregelt, was Mindestinhalt einer Rechnung sein muss. (§14 UStG)
Wenn mich nicht alles täuscht ist es abgesehen davon völlig egal, ob die Rechnung den Anforderungen des UStG genügt - zu zahlen ist sie trotzdem.
Gruß
Alex