roberto: Rechte an Webseite, wenn Unternehmen schließt

Hallo Forum,

ich habe einen Kunden, dem ich seit 8 Jahren seine Webseite gebaut habe.
Die Seite hat einen eher geografischen Domainnamen.

Nun hört er auf mit seinem Unternehmen und ein Anderer wird am gleichen Ort etwas ähnliches machen. Er ist aber kein Rechtsnachfolger sondern nutzt nur die gleichen Möglichkeiten. Nun möchte er gerne die Seite haben und die Domain usw.

Welche Rechte hat mein Kunde?
Die abtretbaren Rechte aus dem Urheberrecht habe ich ihm schon länger abgetreten (gegen Zahlung). Nur der Pflegeauftrag ist bei mir geblieben.

Kann er die Seite weiter offen lassen, obwohl nun ein anderer dort ein Unternehmen führt? Muss er die Seite herausgeben?

Wenn er sie verkaufen oder vermieten würde, was wäre eine gut eingeführte Seite wert? Das Unternehmen hat einige 100T Euronen im Jahr dort umgesetzt.

Wie ist Eure Meinung dazu?

Roberto

  1. Hi,

    Wenn er sie verkaufen oder vermieten würde, was wäre eine gut eingeführte Seite wert? Das Unternehmen hat einige 100T Euronen im Jahr dort umgesetzt.

    Hunderte Tera-Euros = Hunderte Billionen Euros?
    Eine derart gute Webseite dürfte unbezahlbar sein ...

    cu,
    Andreas

    --
    Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
    O o ostern ...
    Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
  2. (Vorbemerkung: Ich bin kein Rechtskundiger, verbindliche Informationen gibt's zu solchen Sachen nur vom Anwalt.)

    Nach meinem Verständnis kommt das völlig darauf an, welche Rechte Du konkret abgetreten hast. Wenn die erworbenen Nutzungsrechte Deines Kunden das Recht zum Weiterverkauf einschließen, dann darf er es weiterverkaufen, sonst nicht.

    Eine Abschätzung des Wertes Deiner Rechte ohne Kenntnis des konkreten Projektes und Deiner Leistungen halte ich für fast unmöglich.

    snorri

    1. Eine Abschätzung des Wertes Deiner Rechte ohne Kenntnis des konkreten Projektes und Deiner Leistungen halte ich für fast unmöglich.

      Und auch dann ist es eine sehr subjektive Entscheidung. Auch Dienste wie Twitter werden zu horrenden Summen verkauft, obwohl diese vermutlich niemals schwarze Zahlen schreiben werden.

      Der Wert dieser Portale sind eher in den Nutzerdaten zu sehen - und solche Werte lässen sich extrem schlecht finanziell beziffern.

  3. Hallo roberto,

    nur um Missverständnissen vorzubeugen:

    Dein Kunde ist Inhaber der Domain?
    Dein Kunde hat dich mit der Erstellung und Pflege der Site beauftragt und auch dafür bezahlt?

    Gruß, Jürgen

  4. Moin!

    Wenn er sie verkaufen oder vermieten würde, was wäre eine gut eingeführte Seite wert? Das Unternehmen hat einige 100T Euronen im Jahr dort umgesetzt.

    Der Wert eines wirtschaftlich genutzten Gegenstandes orientiert sich an der mit seiner Nutzung oder dem Erwerb verknüpften *Gewinnerwartung*. Diese wieder ist die Folge objektiver und/oder subjektiver Einschätzungen ökonomischer, juristischer und politischer Faktoren.

    Bei vermieteten Objekten geht man (bei derzeitig niedrigem Zinssatz) von einem Preis in Höhe von 14 Jahresnettomieten aus. Dort stehen sich aber viele Marktteilnehmer als Käufer und Verkäufer praktisch gleichberechtigt gegenüber.  Hier ist die Anzahl wohl wesentlich geringer. Kommen denn weitere Käufer in Betracht?

    In Deinem Fall sieht es so aus:

    Muss er die Seite herausgeben?

    1.
    Geografische Domain: Wenn keine Gebietskörperschaft (Stadt/Gemeinde, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesland) Ansprüche hat, so gilt das Müller-Prinzip (Wer zuerst kommt...). Dein Ex-Kunde hat die Domain und er kann diese weiter nutzen, aufgeben oder das Recht an der Domain verkaufen, das heißt die Unterschrift auf dem KK_Antrag gegen den Preis von € X leisten.

    2.
    Nutzungsrechte: Du sagst selbst, Du hast "alle Rechte" an den Ex-Kunde abgegeben. Er kann diese also weiter verkaufen, es sei denn "alle Rechte" umfasst nicht "alle Rechte". Letzteres ist ohnehin fraglich weil Du - je nach Vertrag - noch Rechte als Autor haben kannst.

    3.

    Welche Rechte hat mein Kunde?

    Schau in Deine Verträge mit ihm. Da sollte das stehen.

    4.
    Welche Rechte hast Du?
    Du hast uns mit einer NULL-Information versorgt und stellst schwierige Fragen. Selbst Deine Frage müssen wir erraten. Die Antwort ist also "42" und um die gestellte Frage herauszubekommen müsste wohl ein Supercomputer gebaut werden, der annähernd kugelförmig ist, einen Umfang von 40.000 Kilometern hat und auf dem affenähnliche Wesen herumhüpfen die sich für intelligent halten. Letzteres aber nur weil sie nicht wissen, dass sie nur Routinen eines gewaltigen Programmes sind.

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix

    1. Letzteres aber nur weil sie nicht wissen, dass sie nur Routinen eines gewaltigen Programmes sind.

      A Bunch of Rocks

    2. Hallo,

      Nutzungsrechte: Du sagst selbst, Du hast "alle Rechte" an den Ex-Kunde abgegeben. Er kann diese also weiter verkaufen, es sei denn "alle Rechte" umfasst nicht "alle Rechte". Letzteres ist ohnehin fraglich weil Du - je nach Vertrag - noch Rechte als Autor haben kannst.

      »»
      Mir hat mal ein im Urheberrecht erfahrender Anwalt gesagt, dass man in so gut wie keinem Fall alle abtretbaren Rechte abtritt, die man als Urheber hat, wenn man sich im Vertrag wirklich nur auf "alle Rechte" bezieht und diese nicht gesondert aufführt.

      Er hat nicht nur je nach Vertrag noch Rechte sondern 100%. Er kann als Urheber bestimmte Urheber-Persönlichkeitsrechte nicht abtreten.

      Welche Rechte hast Du?
      Du hast uns mit einer NULL-Information versorgt und stellst schwierige Fragen. Selbst Deine Frage müssen wir erraten. Die Antwort ist also "42" und um die gestellte Frage herauszubekommen müsste wohl ein Supercomputer gebaut werden, der annähernd kugelförmig ist, einen Umfang von 40.000 Kilometern hat und auf dem affenähnliche Wesen herumhüpfen die sich für intelligent halten. Letzteres aber nur weil sie nicht wissen, dass sie nur Routinen eines gewaltigen Programmes sind.

      Da stimme ich voll zu. Die Frage lässt sich so mit Sicherheit nicht beantworten.

      Gruß
      Alex