snorri: Rechte an Webseite, wenn Unternehmen schließt

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(Vorbemerkung: Ich bin kein Rechtskundiger, verbindliche Informationen gibt's zu solchen Sachen nur vom Anwalt.)

Nach meinem Verständnis kommt das völlig darauf an, welche Rechte Du konkret abgetreten hast. Wenn die erworbenen Nutzungsrechte Deines Kunden das Recht zum Weiterverkauf einschließen, dann darf er es weiterverkaufen, sonst nicht.

Eine Abschätzung des Wertes Deiner Rechte ohne Kenntnis des konkreten Projektes und Deiner Leistungen halte ich für fast unmöglich.

snorri