fastix®: Bewertung der Behauptung einer Gemeinnützigkeit durch LG Krefeld

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Moin!

Hättste das denn nicht wenigstens in HTML-Form mal ausarbeiten können, worum's eigentlich geht,

Auf Seite 5 des Urteiles des Landgerichtes:

"Der Verfügungskläger [Anmerkung: der Antragsteller und Vorsitzende des sich als gemeinnützig bewerbenden Vereins] hat keinen Anspruch aus § 823 Absatz 1 und 2 BGB i.V.m. § 186 StGB und § 1004 analog BGB auf Unterlassung der Äußerung, "er sei ein Betrüger und Krimineller". Auch diese Äußerung ist als Tatsachenbehauptung anzusehen."

* Peng *

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix