Hallo allerseits,
ich betreue eine Internetseite mit einem Gästebuch (GB). Und in dieses GB hat vor ca 2 Jahren jemand etwas reingeschrieben, was dieser Person heute wohl etwas peinlich ist. Und scheinbar war dieser Person wohl nicht bewusst, dass der Inhalt von GBs per Definition öffentlich ist und auch mittels google gefunden werden kann.
Nun sei es drum, normalerweise bin ich ja ein lieber Mensch und würde das auch anstandslos löschen. Aber die Mail war in einem ziemlich rüden Ton verfasst (inklusive Anwaltsdrohung) dass ich solchen Leuten gern mal ihre Grenzen aufzeigen würde (irgendwie juckt mir da der Finger :)). Die Frage ist also: Was kann passieren, falls ich mich taub stelle und sie wirklich zum Anwalt rennt? Normalerweise würde ich sagen, dass er erstmal von solchem Kinderkram abrät (zumal die Gegenseite, also wir nichts falsch gemacht hben). Und wer trägt die Kosten, falls er doch tätig wird und eine Löschaufforderung schickt. Wir ja wohl nicht, da wir erstens die Mail nicht erhalten haben müssen und 2. ja wohl kein Rechtsanspruch darauf besteht "Jugendsünden" zu löschen. Außerdem muss man wenn es hart auf hart kommt sicher auch noch nachweisen, dass der GB-Eintrag von dieser Person ist. Eine Namensgleichheit reicht ja dafür sicher nicht aus und der Absender der Mail ist ein anderer als die Mailadresse im Gb-Eintrag.
Außerdem da ja auch noch google ist und so schnell nichts vergisst, auch wenn der ursprüngliche Eintrag gelöscht ist :)
bin mal auf Eure Meinung gespannt. Wie gesagt, ich bin normalerweise verträglich und nett aber wenn sich jemand so unqualifiziert aufbläst muss es doch auch irgendwo ein Überdruckventil geben :)
viele Grüße vom Krümelmonster