Tom: Gästebuch

Beitrag lesen

Hello,

Eine Anonymisierung wäre aber im Urheberrecht nicht vorgesehen.

Das stimmt, nicht um den Rückruf abzuwehren. Wobei, ob "und ihm deshalb die Verwertung des Werkes nicht mehr zugemutet werden kann" zutrifft, könnte davon abhängig sein, wie der Urhebr benannt ist. Im Urheberrecht kann der Urheber aber bestimmen wie und womit der Urheber zu benennen ist, der Urheber könnte die Anonymisierung statt dem Rückruf vorschlagen bzw. akzeptieren.

Es geht sehr wahrscheinlich aber auch nicht um Urheberrecht, wenn es um Gästebucheinträge geht.

Da es aber kein "Gästebuchgesetz" gibt, in dem geregelt wird, wie ich mich nzu verhalten habe, wenn mir ein unbekannter Poster ein urheberrechtlich geschütztes Gedicht eines Dritten hineinschreibt, werde ich aller Wahrscheinlichkeit nach nach dem Urheberrecht belangt, wenn der Autor sich beschwert.

Urheberrecht ist Zivilrecht und wird daher nur auf Antrag umgesetzt. Das führt eben zur Einstellung "es wird schon gutgehen"...

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

--
 ☻_
/▌
/ \ Nur selber lernen macht schlau
http://bergpost.annerschbarrich.de