fastix®: Gästebuch

Beitrag lesen

Moin!

Die Frage ist also: Was kann passieren, falls ich mich taub stelle und sie wirklich zum Anwalt rennt?

1.)
Die Person kann behaupten dass der Gästebucheintrag nicht von ihr selbst sei, ihre Rechte verletzt seien, Du nach Kenntnis nicht gelöscht hast.

2.)
Du oder die Person: Einer von Euch verliert ein Gerichtsverfahren. Wahrscheinlich verliert Ihr beide.

3.)
Danach gibt es einen weiteren "Krieg im Internet". Wahrscheinlich verliert Ihr beide.

Mein Rat? Ohne weiteres löschen.

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix