LX: Gästebuch

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Welchen Bedingungen unterliegt die Nutzung Deines Gästebuchs und kann man vom Nutzer erwarten, dass er diese a) findet und b) versteht?

Rein menschlich würde ich Dir zwar Recht geben, aber das Urheberrecht auf selbst verfasste Beiträge und der Datenschutz des Beschwerdeführers werden hierbei regelmäßig den Vorrang haben. Ich würde daher an Deiner Stelle in etwa Folgendes antworten:

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Löschen des Gästebucheintrags vom XX.XX.XXXX

Sehr geehrter [Nutzer],

natürlich komme ich Ihrem berechtigtes Anliegen gerne umgehend nach, bitte jedoch um Verständnis, dass ich vorher erst feststellen will, dass der, der die Löschung eines Eintrags von mir verlangt, auch derjenige ist, dessen Persönlichkeitsrechte durch den Eintrag verletzt sein könnten - da Ihre E-Mail-Adresse eine andere ist, könnte es sich schließlich auch um eine Namensgleichheit handeln.

Bitte schicken Sie mir wahlweise eine Bestätigung von Ihrer alten E-Mail-Adresse oder einen anderen Nachweis, dass es sich tatsächlich um ihr Posting handelt, damit ich Ihrer Aufforderung nachkommen kann.

MFG usw.
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Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.