suit: Gästebuch

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Im Zweifel sollte der Eintrag auf jeden Fall sofort entfernt werden und dann entsprechend geprüft werden, ob die Forderung bez. der entfernung gerechtfertigt war oder nicht.

Sollte sich dann herrausstellen, dass derjenige der dich das entfernen hat lassen, garnicht berechtigt war oder sich einen Scherz erlaubt hat, stell ihm/ihr eine Rechnung für deinen Aufwand und füge den Beitrag wieder ein.

In jedem Fall solltest du diesbezüglich aber eine fachkundige Rechtsauskunft einholen.