LX: Aufhebungsvertrag ausgehend von Arbeitnehmer

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Nein, aber ein Aufhebungsvertrag ist eigentlich eine ganz einfache Sache. Wichtig ist, den Vertrag, der aufgehoben werden soll, ganz genau zu benennen und den Zeitpunkt der Aufhebung klar festzuschreiben. Der Rest sind einfach nur Randkonditionen, beispielsweise dass Deine Pflicht zur Vertraulichkeit gegenüber Deinem alten Arbeitgeber nicht endet usw.

Wenn Du tatsächlich Probleme befürchtest, solltest Du bereits im Vorfeld einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und Dich beraten lassen.

Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.