Michael Müller: Angeordnete Übernachtung rechtens?

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Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich für eine Tagung von 14 bis 23 Uhr anwesend bin (wahrs. muss ich an dem selben Tag schon morgens um 9 uhr anfangen zu arbeiten, wären daher schonmal wesentlich mehr als die gesetzlich erlaubten 10 Stunden...)
Anschließend folgt eine Übernachtung und um 8 Uhr morgens gehts weiter bis 15 Uhr.
Wie sieht die rechtliche Situation aus? Ich übernachte ungern woanders, habe Familie und Kind zu Hause und bin gerne spätestens um 19 uhr zu Hause (Kernarbeitszeit laut Vertrag ist 9-18 Uhr, Regelungen für Übernachtungen gibts keine).
Danke schonmal,
Michael