Angeordnete Übernachtung rechtens?
Michael Müller
- recht
0 Encoder0 Tom1 Der Martin0 EKKi1 Cheatah0 Der Martin1 LX
1 LX4 Stonie
Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich für eine Tagung von 14 bis 23 Uhr anwesend bin (wahrs. muss ich an dem selben Tag schon morgens um 9 uhr anfangen zu arbeiten, wären daher schonmal wesentlich mehr als die gesetzlich erlaubten 10 Stunden...)
Anschließend folgt eine Übernachtung und um 8 Uhr morgens gehts weiter bis 15 Uhr.
Wie sieht die rechtliche Situation aus? Ich übernachte ungern woanders, habe Familie und Kind zu Hause und bin gerne spätestens um 19 uhr zu Hause (Kernarbeitszeit laut Vertrag ist 9-18 Uhr, Regelungen für Übernachtungen gibts keine).
Danke schonmal,
Michael
Wie oft verlangt er das? Ists das eine mal überlebbar?
Wenn du zuhause übernachten kannst, wird keiner nachprüfen ob du wirklich im Hotel warst.
Wie oft verlangt er das? Ists das eine mal überlebbar?
Wenn du zuhause übernachten kannst, wird keiner nachprüfen ob du wirklich im Hotel warst.
Ist eine einmalige Angelegenheit, nur habe ich einfach keine Lust (und kein Verständnis) dafür, dass ich von morgens früh bis nachts "arbeite" und dann morgens um 8 wieder auf der Matte stehe...
Mahlzeit Michael Müller,
Ist eine einmalige Angelegenheit, nur habe ich einfach keine Lust (und kein Verständnis) dafür, dass ich von morgens früh bis nachts "arbeite" und dann morgens um 8 wieder auf der Matte stehe...
Ist prinzipiell verständlich - aber auch ein Arbeitsverhältnis ist ein Vertragsverhältnis, das aus Geben und Nehmen besteht und im Normalfall durch diverse Regelungen klar definiert ist:
Was steht in Deinem Arbeitsvertrag bzgl. Dienstreisen, Überstunden usw.?
Was steht im für Dich relevanten Tarifvertrag zu diesen Themen?
Gibt es darüberhinaus ggf. diese Themen berührende Betriebsvereinbarungen?
Für weitere Fragen zur aktuellen Rechtslage und sich gegebenenfalls aus Deinem Handeln ergebenden rechtlichen Konsequenzen konsultiere Deinen zuständigen Betriebsrat, Deine (bzw. die für Deine Branche zuständige) Gewerkschaft oder den Arbeitsrechtsanwalt Deines geringsten Misstrauens.
Ganz zum Schluss noch eine (vielleicht leicht provokante) Frage:
MfG,
EKKi
Hallo,
Ist eine einmalige Angelegenheit
solange es dabei bleibt, wäre es Unklug deswegen ein Fass aufzumachen, auch wenn Du evtl. Recht bekämst vor Gericht.
Vielleicht wäre diese Aktion ja auch Anlass für eine Gehaltserhöhung.
Auf jeden Fall (ohne die Situation in deiner Firma zu kennen) würde ich sagen, musst Du dir bei Ablehnung darüber im klaren sein, dass das evtl. das Ende deiner Tätigkeit in dem Unternehmen ist. Und diese Ende kann z.B. durch einen Kassenbon oder andere Alternativen herbeigeführt werden.
MfG
Hi,
Ist eine einmalige Angelegenheit,
dann würde ich davon keinen solchen Bohei machen. Werden die Stunden bezahlt? Alle?
nur habe ich einfach keine Lust
Im (Berufs-)Leben geht es eben nicht immer nach dem Lustprinzip.
(und kein Verständnis) dafür, dass ich von morgens früh bis nachts "arbeite" und dann morgens um 8 wieder auf der Matte stehe...
Bevor man das wirklich beurteilen kann, solltest du mal ein paar mehr Informationen bringen. Wie weit von zuhause (bzw. von der normalen Arbeitsstelle) ist denn die Tagung entfernt? Wie anstrengend ist denn diese Tagung? Dass du „arbeite“ in Anführungszeichen setzt, lässt darauf schließen, dass es sich mehr um eine bloße Anwesenheit als um richtige Arbeit handelt. Wie behandelt dein Chef dich im Allgemeinen?
Sorry, aber wenn ich bei solchen (dann auch noch einmaligen) Dingen „keine Lust“ höre, dann stellen sich mir die Nackenhaare auf ...
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Hello,
Anschließend folgt eine Übernachtung und um 8 Uhr morgens gehts weiter bis 15 Uhr.
Wie sieht die rechtliche Situation aus?
Bekommst Du ein eigenes Zimmer, oder musst Du dir eines mit der hässlichen Kollegin aus der Buchhaltung teilen?
*scnr*
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Hallo,
Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich für eine Tagung von 14 bis 23 Uhr anwesend bin (wahrs. muss ich an dem selben Tag schon morgens um 9 uhr anfangen zu arbeiten, wären daher schonmal wesentlich mehr als die gesetzlich erlaubten 10 Stunden...)
und *das* ist meiner Meinung nach der eigentliche Knackpunkt! Nach meinem Verständnis des ArbZG kann Cheffe das nicht anordnen (siehe <http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__3.htmlArbZG §3>, das lässt meiner Ansicht nach keinen Raum für Interpretationen).
Anschließend folgt eine Übernachtung und um 8 Uhr morgens gehts weiter bis 15 Uhr.
Wie sieht die rechtliche Situation aus? Ich übernachte ungern woanders, habe Familie und Kind zu Hause und bin gerne spätestens um 19 uhr zu Hause (Kernarbeitszeit laut Vertrag ist 9-18 Uhr, Regelungen für Übernachtungen gibts keine).
Eine Übernachtung auswärts ist auch nicht das, was ich mir erträume. Aber das ist wohl von Zeit zu Zeit zumutbar, vor allem wenn der Zeitbedarf für Heim- und wieder Hinfahrt keine angemessenen Zeit für die Nachtruhe mehr übrig lässt.
Ciao,
Martin
Mahlzeit Der Martin,
und *das* ist meiner Meinung nach der eigentliche Knackpunkt! Nach meinem Verständnis des ArbZG kann Cheffe das nicht anordnen (siehe ArbZG §3, das lässt meiner Ansicht nach keinen Raum für Interpretationen).
Kann er schon - wenn er entsprechenden Freizeitausgleich zulässt, so dass die genannten durchschnittlichen 8 Stunden (gerechnet auf 6 Monate bzw. 24 Wochen) nicht überschritten werden.
MfG,
EKKi
Hi,
Kann er schon - wenn er entsprechenden Freizeitausgleich zulässt, so dass die genannten durchschnittlichen 8 Stunden (gerechnet auf 6 Monate bzw. 24 Wochen) nicht überschritten werden.
um 9 Uhr morgens beginnend von 14-23 Uhr zu arbeiten (also angeordnet anwesend zu sein) überschreitet die in ArbZG §3 genannten maximalen 10 Stunden nur dann nicht, wenn von 10 Uhr bis 14 Uhr Pause ist. Soweit ich mich entsinne müssen dem Arbeitnehmer zwischen Arbeitsende und dem folgenden Arbeitsbeginn außerdem mindestens 10 Stunden Ruhezeit gelassen werden, was bei 8 Uhr Beginn am nächsten Tag ebenfalls nicht gegeben ist.
Warum der Arbeitgeber zudem das Recht haben sollte, Anwesenheit über Nacht anzuordnen, ist mir darüber hinaus ohnehin schleierhaft - das entspräche IMHO einer Arbeitsphase von 25 Stunden, sofern nicht besondere Umstände (beispielsweise Sicherheit) erfordern, dass der Arbeitnehmer seine Pause in den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu verbringen hat.
Cheatah
Hallo,
Kann er schon - wenn er entsprechenden Freizeitausgleich zulässt, so dass die genannten durchschnittlichen 8 Stunden (gerechnet auf 6 Monate bzw. 24 Wochen) nicht überschritten werden.
ich lese aus ArbZG §3 auch ganz klar, dass das nicht zulässig ist. Maximal 10 Stunden am Tag, Pausen natürlich nicht mitgrechnet, Punkt.
Soweit ich mich entsinne müssen dem Arbeitnehmer zwischen Arbeitsende und dem folgenden Arbeitsbeginn außerdem mindestens 10 Stunden Ruhezeit gelassen werden, was bei 8 Uhr Beginn am nächsten Tag ebenfalls nicht gegeben ist.
Oh. Das war mir auch noch nicht bekannt. Anyway, für die Bummelwehr scheint das wohl nicht zu gelten. Ich musste während meines Grundwehrdienstes zweimal während einer Übung meinen Biorhythmus (den Bierrhythmus sowieso) vom üblichen Tagesablauf abkoppeln. Da galt nämlich vier Tage lang: Acht Stunden auf'm Bock, acht Stunden pennen, dann das Ganze wieder von vorn. Gegessen und gesch... wurde "irgendwie" zwischendurch.
das entspräche IMHO einer Arbeitsphase von 25 Stunden, sofern nicht besondere Umstände (beispielsweise Sicherheit) erfordern, dass der Arbeitnehmer seine Pause in den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu verbringen hat.
Sowas nennt sich "Bereitschaft", und schon lange protestieren z.B. Klinik- und Pflegepersonal, teils auch Polizei und Feuerwehren, dass Bereitschaft nicht voll als Arbeitszeit angerechnet und vergütet wird. Die Räumlichkeiten muss der Arbeitgeber übrigens nicht unbedingt zur Verfügung stellen; denkbar ist auch, dass ein Mitarbeiter sich während der Bereitschaft zuhause aufhält und telefonisch jederzeit erreichbar ist. Typisches Beispiel: Hausmeister.
So long,
Martin
Ein Bereitschaftsdienst muss im Arbeitsvertrag vereinbart sein, ansonsten gelten die normalen Regelungen.
Gruß, LX
Hallo, Michael!
Du bist durch Deinen Arbeitsvertrag nicht dazu verpflichtet, diese Überstunden, die ganz eindeutig nicht zu Deiner Kernarbeit gehören, auch unbezahlt wahrzunehmen; Dein Arbeitsvertrag enthält nach Deiner Aussage keine allgemeine Regelung, so dass primär die gesetzlichen Standards greifen: Überstunden sind vom Arbeitnehmer zu erfassen und vom Arbeitgeber zu bezahlen. Dein Chef hat nur in seltenen Ausnahmefällen, die aber üblicherweise einen Bereitschaftsdienst betreffen das Recht, eine Übernachtung anzuordnen.
In diesen Fällen ist die rechtliche Seite aber nur ein Fallback, der gesunde Menschenverstand gibt ein paar andere Regeln vor, etwa "explizit ist besser als implizit" und "lieber vorher klären als nachher streiten". Mein Rat wäre also, mit Deinem Chef eine Einzelregelung über zusätzliche Arbeitszeit zu treffen.
Das hat den Vorteil, dass beide Seiten einerseits vollständig informiert sind, keine unschöne Präzedenz geschaffen wird (das nächste Mal klappt es nämlich immer genauso, egal wie es gelaufen ist) und Du möglicherweise einen kleinen Bonus für Deinen zusätzlichen Einsatz für Deinen Chef bei diesem aushandeln kannst.
Gruß, LX
Hallöle!
Achja. Die deutschen Arbeitnehmer haben's schon besonders schwer.
An der Tagung beteiligst du dich als Teilnehmer oder als Mitarbeiter des Veranstalters? Was genau ist deine Aufgabe?
Du sagst, du müßtest _wahrscheinlich_ am selben Tag schon um 9 Uhr anfangen. Heißt das, du hast bisher mit deinem Arbeitgeber noch nichts besprochen?
Wie wurde dir denn mitgeteilt, dass du auf die Tagung sollst?
Jetzt mal ab vom rechtlichen Aspekt, der ja bereits ganz gut beleuchtet ist: Du jammerst auf verdammt hohem Niveau und ich, die ich um jede blöde Popelschulung kämpfen muß wie ein Löwe, habe, wenn ich ehrlich sein soll, keinerlei Verständnis für Leute, die sich so gegen einmalige Ereignisse (bei denen sie eventuell sogar noch etwas dazulernen können) sperren.
Im Regelfall bist du ja wohl spätestens um 19 Uhr zuhause, oder? Ich verstehe dich wirklich nicht, wenn du das eine Mal so einen Aufstand machst - es sei denn, dein Verhältnis zu deinem Arbeitgeber wäre sowieso massiv gestört. In dem Fall wäre aber doch die Überlegung anzustellen, ob ein Wechsel des Arbeitgebers hier nicht die langfristig beste Lösung wäre.
File Griese,
Stonie