Hallo,
Ist eine einmalige Angelegenheit
solange es dabei bleibt, wäre es Unklug deswegen ein Fass aufzumachen, auch wenn Du evtl. Recht bekämst vor Gericht.
Vielleicht wäre diese Aktion ja auch Anlass für eine Gehaltserhöhung.
Auf jeden Fall (ohne die Situation in deiner Firma zu kennen) würde ich sagen, musst Du dir bei Ablehnung darüber im klaren sein, dass das evtl. das Ende deiner Tätigkeit in dem Unternehmen ist. Und diese Ende kann z.B. durch einen Kassenbon oder andere Alternativen herbeigeführt werden.
MfG