bleicher: BVG erklärt Vorratsdatenspeicherung für Vefassungswidrig

Grüße,
soeben gabs eine liveÜbertragung - die Vorratsdatenspeicherung wurde nun für VW erklärt und gilt ab jetzt nciht mehr,m gespeicherte Daten müssen unverzüglich gelöscht werden.

so weit so gut - aber das war ja eine EU-Richtlinie - was glaubt ihr - wie deepThroat wird sich Bundestag zeigen ^^?
MFG
bleicher

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FirefoxMyth
  1. Hey!

    soeben gabs eine liveÜbertragung - die Vorratsdatenspeicherung wurde nun für VW erklärt und gilt ab jetzt nciht mehr,m gespeicherte Daten müssen unverzüglich gelöscht werden.

    Ich hab das alles irgentwie nicht mitbekommen, kann mich jemand mit Themen Relevaten Links füttern?

    Bedeutet das jetzt z.b. das ich Google Analytics nicht mehr auf deutschen Webservern verwenden darf? Bzw darf ich überhaupt nich daten loggen auf deutschen Webservern? Müsst ich nicht den ganzen Apache ummoden das das nicht mehr passiert?

    L.g.

    1. Hallo,

      Ich hab das alles irgentwie nicht mitbekommen, kann mich jemand mit Themen Relevaten Links füttern?

      leider nicht, ich krieg's auch gerade aus dritter Hand mit.

      Bedeutet das jetzt z.b. das ich Google Analytics nicht mehr auf deutschen Webservern verwenden darf? Bzw darf ich überhaupt nich daten loggen auf deutschen Webservern? Müsst ich nicht den ganzen Apache ummoden das das nicht mehr passiert?

      Soweit ich verstehe, geht es nicht darum, dass man nichts mehr loggen *darf* (das ist eine andere Baustelle), sondern darum, dass die Telefon- und Internet-Provider nicht mehr per Gesetz *verpflichtet* sind, Verbindungsdaten 90 Tage lang "auf Verdacht" zu speichern.

      Ciao,
       Martin

      --
      Ordnung schaffen heißt, das Eigelb vom Dotter zu trennen.
      1. Soweit ich verstehe, geht es nicht darum, dass man nichts mehr loggen *darf* (das ist eine andere Baustelle), sondern darum, dass die Telefon- und Internet-Provider nicht mehr per Gesetz *verpflichtet* sind, Verbindungsdaten 90 Tage lang "auf Verdacht" zu speichern.

        Nicht ganz richtig.

        Bisher wurden Verbindungsdaten inkl. Mobilfunkzelle usw. 6 Monate (EU gibt 6-24 Monate als Richtlinie vor) und vor allem generell aufbewahrt.

        Diese 6 Monate wurden nun in D als Höchstgrenze definiert und es wurden höhergehende und transparentere Bedingungen an die Speicherung (Verschlüsselung, und einiges mehr) und vor allem deren Speicherort und Abruf gestellt.

        Da dies bisher also verfassungswidrig gehandhabt wurde, sind nunmehr alle bisher gespeicherten Daten verfassungswidrig und somit _unverzüglich_ zu löschen.

        Zudem hat das Bundesverfassungsgericht auch darauf hingewiesen, dass es bestimmte Gruppen gibt, für die eine Datenspeicherung ggf. gar nicht in Frage kommen muss, z.B. kirchliche Hilfestellen.

        Kommentatoren aus Politik und Recht sprechen gerade ziemlich unisono von einer schallenden Ohrfeige in Richtung Politik.

        1. Nicht ganz richtig.

          Bisher wurden Verbindungsdaten inkl. Mobilfunkzelle usw. 6 Monate (EU gibt 6-24 Monate als Richtlinie vor) und vor allem generell aufbewahrt.

          Diese 6 Monate wurden nun in D als Höchstgrenze definiert und es wurden höhergehende und transparentere Bedingungen an die Speicherung (Verschlüsselung, und einiges mehr) und vor allem deren Speicherort und Abruf gestellt.

          Da dies bisher also verfassungswidrig gehandhabt wurde, sind nunmehr alle bisher gespeicherten Daten verfassungswidrig und somit _unverzüglich_ zu löschen.

          Also erstmal danke für die Aufklärung!

          Zudem hat das Bundesverfassungsgericht auch darauf hingewiesen, dass es bestimmte Gruppen gibt, für die eine Datenspeicherung ggf. gar nicht in Frage kommen muss, z.B. kirchliche Hilfestellen.

          Das finde ich allerdings wieder krank, klar nehmen die die Kirche als beispiel aber wen noch? Nja... EU Mist mir solls wurscht sein. Hatte eigentlich ja nur Angst wegen meines Deutschen Webservers ^^

          Kommentatoren aus Politik und Recht sprechen gerade ziemlich unisono von einer schallenden Ohrfeige in Richtung Politik.

          Ha das glaub ich xD
          War ja gar nicht so leicht in den letzten Jahren die ganzen Leute von der Sinnhaftigkeit solcher unterfangen zu überzeugen und dan sowas xD

          l.g.

        2. Lieber Gosip,

          Soweit ich verstehe, geht es nicht darum, dass man nichts mehr loggen *darf* (das ist eine andere Baustelle), sondern darum, dass die Telefon- und Internet-Provider nicht mehr per Gesetz *verpflichtet* sind, Verbindungsdaten 90 Tage lang "auf Verdacht" zu speichern.

          tja, und hier offenbart sich der vollumfängliche Wahnsinn, der offenbar auch unser höchstes Gericht ergriffen zu haben scheint: Es *darf* weiterhin fröhlich gelogged werden, nur der bisherige Zwang war verfassungswidrig. Alle bisherigen Daten sind (weil unter Zwang erfasst) unverzüglich zu löschen. Aber alle danach "freiwillig" mitgeloggeden Daten müssen *nicht* gelöscht werden, denn die sind nicht (mehr) verfassungswidrig. Toll, oder?

          und es wurden höhergehende und transparentere Bedingungen an die Speicherung (Verschlüsselung, und einiges mehr) und vor allem deren Speicherort und Abruf gestellt.

          Ja. Und solange das nicht geklärt ist, ist das fröhliche Mitloggen ab jetzt nicht (mehr) verfassungswidrig, und da die Art und Weise noch nicht näher geklärt ist, können und dürfen die Provider ihre inzwischen für teures selbstfinanziertes Geld eingerichteten Infrastrukturen endlich in Eigenregie einsetzen. Hurrah!

          Zudem hat das Bundesverfassungsgericht auch darauf hingewiesen, dass es bestimmte Gruppen gibt, für die eine Datenspeicherung ggf. gar nicht in Frage kommen muss, z.B. kirchliche Hilfestellen.

          "Nicht muss" bedeutet *darf aber trotzdem*. Juhuu!

          Kommentatoren aus Politik und Recht sprechen gerade ziemlich unisono von einer schallenden Ohrfeige in Richtung Politik.

          Ach, die reden eh, wie der Wind gerade steht. Morgen wettern sie wieder über Killerspiele und übermorgen über Stoppschilder2.0!

          Liebe Grüße,

          Felix Riesterer.

          --
          ie:% br:> fl:| va:) ls:[ fo:) rl:° n4:? de:> ss:| ch:? js:) mo:} zu:)
          1. Tach,

            tja, und hier offenbart sich der vollumfängliche Wahnsinn, der offenbar auch unser höchstes Gericht ergriffen zu haben scheint: Es *darf* weiterhin fröhlich gelogged werden,

            wie kommst du darauf? Die Provider dürfen nur Daten speichern, die zur Rechnungsstellung notwendig sind.

            mfg
            Woodfighter

            1. Lieber Jens,

              Es *darf* weiterhin fröhlich gelogged werden,

              wie kommst du darauf? Die Provider dürfen nur Daten speichern, die zur Rechnungsstellung notwendig sind.

              und wer garantiert mir, dass sie auch nur das tun? Wo steht geschrieben, dass sie die Verbindungsdaten nicht (mehr) speichern dürfen?

              Liebe Grüße,

              Felix Riesterer.

              --
              ie:% br:> fl:| va:) ls:[ fo:) rl:° n4:? de:> ss:| ch:? js:) mo:} zu:)
              1. Tach,

                und wer garantiert mir, dass sie auch nur das tun?

                im Zweifelsfall das Gericht deiner Wahl: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-bestaetigt-Urteil-zur-Loeschung-von-IP-Adressen-115338.html

                Wo steht geschrieben, dass sie die Verbindungsdaten nicht (mehr) speichern dürfen?

                im Telekommunikationsgesetz

                mfg
                Woodfighter

                1. Hallo,

                  Wo steht geschrieben, dass sie die Verbindungsdaten nicht (mehr) speichern dürfen?

                  im Telekommunikationsgesetz

                  In seinem Kommentar schreibt Heribert Prantl:
                  "Das Urteil ist hart, aber nicht hart genug.
                  Es ordnet zwar an, die bisher gespeicherten Daten zu löschen, lässt aber die Speicherung und Weitergabe der Daten für die Zukunft umfassend zu."

                  Als Grund führt Prantl Rücksichtnahme auf die Europäischen Union an.

                  Grüsse

                  Cyx23

                  1. Tach,

                    "Das Urteil ist hart, aber nicht hart genug.
                    Es ordnet zwar an, die bisher gespeicherten Daten zu löschen, lässt aber die Speicherung und Weitergabe der Daten für die Zukunft umfassend zu."

                    Ja, in der Zukunft, wenn es ein neues Vorratsdatenspeicherungsgesetz gibt; aber vielleicht ist ja vom Juniorpartner unserer derzeitigen Regierung wenigstens irgendetwas zu erwarten. Aber da selbst Bio sich anscheinend nicht mehr traut, sie hier zu verteidigen ;-), schwant mir da nichts gutes.

                    mfg
                    Woodfighter

                  2. Hallo

                    Wo steht geschrieben, dass sie die Verbindungsdaten nicht (mehr) speichern dürfen?

                    im Telekommunikationsgesetz

                    In seinem Kommentar schreibt Heribert Prantl:
                    "Das Urteil ist hart, aber nicht hart genug.
                    Es ordnet zwar an, die bisher gespeicherten Daten zu löschen, lässt aber die Speicherung und Weitergabe der Daten für die Zukunft umfassend zu."

                    Das bis gestern gültige Gesetz ist nicht nur eingeschränkt, sondern per Urteil aufgehoben (ich habe mehrfach den Begriff "nichtig" gelesen). Demnach gilt vorher gültiges, sprich, es dürfen von den Providern nur die zur Rechnungsstellung notwendigen Daten erhoben werden. Da das Gericht die Speicherung von Verbindungsdaten unter bestimmten Voraussetzungen (Ermittlung, Strafverfolgung) für notwendig erachtet, muss dafür eben ein neues Gesetz geschaffen werden. Dann darf aber nur im Einzelfall gespeichert werden, wenn es dafür einen Grund gibt (mindestens ein Anfangsverdacht) und nicht allgemein für/von jeden/jedem, weil die Daten irgendwann für irgendwen mal interessant sein könnten.

                    Tschö, Auge

                    --
                    Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
                    Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
                    Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.3
                    1. Hallo,

                      Dann darf aber nur im Einzelfall gespeichert werden, wenn es dafür einen Grund gibt (mindestens ein Anfangsverdacht) und nicht allgemein für/von jeden/jedem, weil die Daten irgendwann für irgendwen mal interessant sein könnten.

                      Das habe ich anders interpretiert. Speicherung ist, abhängig vom nächsten Gesetz, immer noch -umfassend- möglich. Die Auswertung, sowie immerhin wohl die Verknüpfung verschiedenster Quellen, wäre der Einzelfall.

                      Die EU-Richtlinie ist nicht in Frage gestellt worden, statt dessen viel Spielraum für "hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen" (Papier).

                      Grüsse

                      Cyx23

                    2. Hallo,

                      Das bis gestern gültige Gesetz ist nicht nur eingeschränkt, sondern per Urteil aufgehoben (ich habe mehrfach den Begriff "nichtig" gelesen). Demnach gilt vorher gültiges, sprich, es dürfen von den Providern nur die zur Rechnungsstellung notwendigen Daten erhoben werden.

                      im Prinzip ja. Das Datenschutzgesetz erlaubt aber auch recht allgemein die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung (auch personenbezogener) Daten, wenn diese zur Erfüllung der vertraglichen Aufgabe notwendig sind.

                      Nun kann ein Internet-Zugangsprovider also weiterhin dynamisch zugeteilte IP-Adressen seiner Kunden protokollieren, weil er argumentieren könnte: Das dient der rückwirkenden Fehlerdiagnose im Fall von Störungen, ist also somit eine Maßnahme zur Qualitätssicherung.
                      Das gleiche gilt sinngemäß für Webhoster, die in ihren ganz normalen Zugriffsprotokollen IP-Adressen speichern.

                      Ich weiß nicht, ob dieser Standpunkt so akzeptiert wird, aber ich könnte es mir vorstellen. Egal wie - WENN Daten gespeichert werden, ich halte es zumindest für selbstverständlich (im gemäß BDSG eigentlich auch notwendig), dass der Betroffene, also der Kunde selbst, auch darauf zugreifen kann. Das ist beispielsweise beim Einzelverbindungsnachweis von Telefon-Anbietern so.

                      Da das Gericht die Speicherung von Verbindungsdaten unter bestimmten Voraussetzungen (Ermittlung, Strafverfolgung) für notwendig erachtet, muss dafür eben ein neues Gesetz geschaffen werden. Dann darf aber nur im Einzelfall gespeichert werden, wenn es dafür einen Grund gibt (mindestens ein Anfangsverdacht) und nicht allgemein für/von jeden/jedem, weil die Daten irgendwann für irgendwen mal interessant sein könnten.

                      Da habe ich das Karlruher Urteil anders verstanden. Die Vorratsspeicherung ohne Verdacht wurde AFAIR nicht in Frage gestellt, sondern die Absicherung gegen Missbrauch und Manipulation (also wer darf auf welche Weise und unter welchen Voraussetzungen auf die Daten zugreifen).

                      So long,
                       Martin

                      --
                      Alkohl ist ungesund,
                      Rauchen ist schädlich,
                      Sex ist unanständig
                      - und die Erde ist eine flache Scheibe.
                      1. Hallo

                        Das bis gestern gültige Gesetz ist nicht nur eingeschränkt, sondern per Urteil aufgehoben (ich habe mehrfach den Begriff "nichtig" gelesen). Demnach gilt vorher gültiges, sprich, es dürfen von den Providern nur die zur Rechnungsstellung notwendigen Daten erhoben werden.

                        im Prinzip ja. Das Datenschutzgesetz erlaubt aber auch recht allgemein die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung (auch personenbezogener) Daten, wenn diese zur Erfüllung der vertraglichen Aufgabe notwendig sind.

                        Nun kann ein Internet-Zugangsprovider also weiterhin dynamisch zugeteilte IP-Adressen seiner Kunden protokollieren, weil er argumentieren könnte: Das dient der rückwirkenden Fehlerdiagnose im Fall von Störungen, ist also somit eine Maßnahme zur Qualitätssicherung.

                        Ist das zur Erfüllung vertraglicher Aufgaben erforderlich? Da gab es doch vor ein paar Jahren ein Urteil gegen die T-Bums (die jetzt nur noch "T" heißen will), in dem ihr verboten wurde, für eine DSL-Flatrate die täglich neu zugeteilten IP-Adressen zu protokollieren, weil das in diesem Fall (Flatrate) zur Abrechnung nicht nötig ist (kein Wort zu etwaigen Wartungszwecken). In anderen Szenarien (z.B.: Internetzugang per Call by Call) sieht der Umfang der zu erhebenden Daten natürlich anders aus.

                        Das gleiche gilt sinngemäß für Webhoster, die in ihren ganz normalen Zugriffsprotokollen IP-Adressen speichern.

                        Ich denke, das ist eine andere Baustelle (B2B oder B2P, da käme der Staat nur bei strafrechtlichen Dingen ins Spiel). Wenn beispielsweise der Hoster meiner Website (im Normallfall automatisch) die Zugriffe protokolliert, ist das zwar umstritten, es kann für mich als Betreiber der Website aber relevant werden, wenn es über interaktive Angebote (vom Gästebuch über das Forum bis zu den Kommentaren zu Blogeinträgen) zu Gesetzesverstößen kommt. Einige reden da ja schnell vom Verstoß gegen die Datensparsamkeit, ich bin da aber (schon zur eigenen Absicherung) anderer Meinung. Urteile z.B. wegen Beleidigungen in Foren kennen wir ja zur Genüge. Es würde mich ja schon interessieren, wenn die Polizei dann zu mir käme, die IP des Beleidigers haben wollte und ich sagte, "Hab ich nicht, weil ich sie nicht erhebe.".

                        Da das Gericht die Speicherung von Verbindungsdaten unter bestimmten Voraussetzungen (Ermittlung, Strafverfolgung) für notwendig erachtet, muss dafür eben ein neues Gesetz geschaffen werden. Dann darf aber nur im Einzelfall gespeichert werden, wenn es dafür einen Grund gibt (mindestens ein Anfangsverdacht) und nicht allgemein für/von jeden/jedem, weil die Daten irgendwann für irgendwen mal interessant sein könnten.

                        Da habe ich das Karlruher Urteil anders verstanden.

                        Und ich wohl "miss". Nach der gestrigen Euphorie gibt es jetzt ja schon differenziertere Betrachtungen.

                        Aus dem Urteil:

                        <zitat>Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von
                        Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen
                        der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der
                        Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen, ist mit Art.
                        10 GG nicht schlechthin unvereinbar.</zitat>

                        Mitsamt doppelter Verneinung ("nicht schlechthin unvereinbar"). Da erinnere ich mich gleich an den Staatsbürgerkuneunterricht "Negation der Negation". ;-)

                        Es folgen in Abschnitt 4 ff die Einschränkungen, die sich für die Erhebung, den Umgang und Benutzung der Daten ergeben.

                        Tschö, Auge

                        --
                        Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
                        Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
                        Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.3
                      2. im Prinzip ja. Das Datenschutzgesetz erlaubt aber auch recht allgemein die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung (auch personenbezogener) Daten, wenn diese zur Erfüllung der vertraglichen Aufgabe notwendig sind.

                        Nun kann ein Internet-Zugangsprovider also weiterhin dynamisch zugeteilte IP-Adressen seiner Kunden protokollieren, weil er argumentieren könnte: Das dient der rückwirkenden Fehlerdiagnose im Fall von Störungen, ist also somit eine Maßnahme zur Qualitätssicherung.

                        Mit notwendig ist wirklich notwendig gemeint und die Qualitätssicherung ist auch anders möglich. Es garantiert auch ohnehin keiner einen störungsfreien Betrieb und der Provider ist nicht verpflichtet Daten festzuhalten die dem Kunden ermöglicht einen Nutzungsausfall nachzuweisen.

                        Das gleiche gilt sinngemäß für Webhoster, die in ihren ganz normalen Zugriffsprotokollen IP-Adressen speichern.

                        Die Situation ist schon deshalb eine andere, weil denen ohne weiteres keine Daten vorliegen mit denen die IP einer Person zuzuordnen wäre. Daraus will ich hier aber keine anderen Schlußfolgerung ziehen, als eben den, daß es nicht das Gleiche ist.

      2. Soweit ich verstehe, geht es nicht darum, dass man nichts mehr loggen *darf* (das ist eine andere Baustelle)

        LoL ok, aber das passiert doch auch irgentwie gerade? xD Wer soll da noch überblick haben... Ihr Deutschen mit dem Politischen Kaos xD

        sondern darum, dass die Telefon- und Internet-Provider nicht mehr per Gesetz *verpflichtet* sind, Verbindungsdaten 90 Tage lang "auf Verdacht" zu speichern.

        Das find ich toll xD

        l.g.

    2. Hallo,

      Ich hab das alles irgentwie nicht mitbekommen, kann mich jemand mit Themen Relevaten Links füttern?

      das ist nicht dein ernst das du davon nix mitbekommen hast, oder? Hier gibt weitere Infos: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

      Tschau

      Tobias

      --
      Speedswimming? Finswimming? Flossenschwimmen?|http://www.tobiasklare.de |  Mein Wunschzettel
      ie:{ fl:| br:> va:) ls:[ fo:| rl:( n4:° ss:| de:] ch:? mo:) zu:)
      Die Erklärung zum Selfcode findest du hier: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
      Einen Decoder für den Selfcode findest du hier: http://peter.in-berlin.de/projekte/selfcode
    1. Grüße,
      was machen die copyrasten nun?
      MFG
      bleicher

      --
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      FirefoxMyth