Lieber Gosip,
Soweit ich verstehe, geht es nicht darum, dass man nichts mehr loggen *darf* (das ist eine andere Baustelle), sondern darum, dass die Telefon- und Internet-Provider nicht mehr per Gesetz *verpflichtet* sind, Verbindungsdaten 90 Tage lang "auf Verdacht" zu speichern.
tja, und hier offenbart sich der vollumfängliche Wahnsinn, der offenbar auch unser höchstes Gericht ergriffen zu haben scheint: Es *darf* weiterhin fröhlich gelogged werden, nur der bisherige Zwang war verfassungswidrig. Alle bisherigen Daten sind (weil unter Zwang erfasst) unverzüglich zu löschen. Aber alle danach "freiwillig" mitgeloggeden Daten müssen *nicht* gelöscht werden, denn die sind nicht (mehr) verfassungswidrig. Toll, oder?
und es wurden höhergehende und transparentere Bedingungen an die Speicherung (Verschlüsselung, und einiges mehr) und vor allem deren Speicherort und Abruf gestellt.
Ja. Und solange das nicht geklärt ist, ist das fröhliche Mitloggen ab jetzt nicht (mehr) verfassungswidrig, und da die Art und Weise noch nicht näher geklärt ist, können und dürfen die Provider ihre inzwischen für teures selbstfinanziertes Geld eingerichteten Infrastrukturen endlich in Eigenregie einsetzen. Hurrah!
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht auch darauf hingewiesen, dass es bestimmte Gruppen gibt, für die eine Datenspeicherung ggf. gar nicht in Frage kommen muss, z.B. kirchliche Hilfestellen.
"Nicht muss" bedeutet *darf aber trotzdem*. Juhuu!
Kommentatoren aus Politik und Recht sprechen gerade ziemlich unisono von einer schallenden Ohrfeige in Richtung Politik.
Ach, die reden eh, wie der Wind gerade steht. Morgen wettern sie wieder über Killerspiele und übermorgen über Stoppschilder2.0!
Liebe Grüße,
Felix Riesterer.
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