Jens Holzkämper: BVG erklärt Vorratsdatenspeicherung für Vefassungswidrig

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Tach,

tja, und hier offenbart sich der vollumfängliche Wahnsinn, der offenbar auch unser höchstes Gericht ergriffen zu haben scheint: Es *darf* weiterhin fröhlich gelogged werden,

wie kommst du darauf? Die Provider dürfen nur Daten speichern, die zur Rechnungsstellung notwendig sind.

mfg
Woodfighter