Hallo,
Wo steht geschrieben, dass sie die Verbindungsdaten nicht (mehr) speichern dürfen?
im Telekommunikationsgesetz
In seinem Kommentar schreibt Heribert Prantl:
"Das Urteil ist hart, aber nicht hart genug.
Es ordnet zwar an, die bisher gespeicherten Daten zu löschen, lässt aber die Speicherung und Weitergabe der Daten für die Zukunft umfassend zu."
Als Grund führt Prantl Rücksichtnahme auf die Europäischen Union an.
Grüsse
Cyx23