Hallo,
Dann darf aber nur im Einzelfall gespeichert werden, wenn es dafür einen Grund gibt (mindestens ein Anfangsverdacht) und nicht allgemein für/von jeden/jedem, weil die Daten irgendwann für irgendwen mal interessant sein könnten.
Das habe ich anders interpretiert. Speicherung ist, abhängig vom nächsten Gesetz, immer noch -umfassend- möglich. Die Auswertung, sowie immerhin wohl die Verknüpfung verschiedenster Quellen, wäre der Einzelfall.
Die EU-Richtlinie ist nicht in Frage gestellt worden, statt dessen viel Spielraum für "hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen" (Papier).
Grüsse
Cyx23