FreaQ: BVG erklärt Vorratsdatenspeicherung für Vefassungswidrig

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Nicht ganz richtig.

Bisher wurden Verbindungsdaten inkl. Mobilfunkzelle usw. 6 Monate (EU gibt 6-24 Monate als Richtlinie vor) und vor allem generell aufbewahrt.

Diese 6 Monate wurden nun in D als Höchstgrenze definiert und es wurden höhergehende und transparentere Bedingungen an die Speicherung (Verschlüsselung, und einiges mehr) und vor allem deren Speicherort und Abruf gestellt.

Da dies bisher also verfassungswidrig gehandhabt wurde, sind nunmehr alle bisher gespeicherten Daten verfassungswidrig und somit _unverzüglich_ zu löschen.

Also erstmal danke für die Aufklärung!

Zudem hat das Bundesverfassungsgericht auch darauf hingewiesen, dass es bestimmte Gruppen gibt, für die eine Datenspeicherung ggf. gar nicht in Frage kommen muss, z.B. kirchliche Hilfestellen.

Das finde ich allerdings wieder krank, klar nehmen die die Kirche als beispiel aber wen noch? Nja... EU Mist mir solls wurscht sein. Hatte eigentlich ja nur Angst wegen meines Deutschen Webservers ^^

Kommentatoren aus Politik und Recht sprechen gerade ziemlich unisono von einer schallenden Ohrfeige in Richtung Politik.

Ha das glaub ich xD
War ja gar nicht so leicht in den letzten Jahren die ganzen Leute von der Sinnhaftigkeit solcher unterfangen zu überzeugen und dan sowas xD

l.g.