Abend...
Unser Arbeitgeber hat heute angekündigt, dass er den Karfreitag und den Ostermontag als normalen Arbeitstag ansieht.
Weiter Einzelheiten wurden nicht genannt. Weiterhin wurde bis dato in den letzten Jahr an Ostern nicht gearbeitet.
Daher stelle ich mir die Frage: ist dies einfach so zulässig?
In meinem Arbeitsvertrag ist der grundlegende Zusatz aufzufinden, d.h.
... "Der Arbeitnehmer verpflichtet sich – sofern betriebliche Belange dies erfordern, ... BLA ... BLA ... BLA ... Überstunden in zumutbaren Umfang zu leisten."
Gruß,
Zerko