Hallo,
Unser Arbeitgeber hat heute angekündigt, dass er den Karfreitag und den Ostermontag als normalen Arbeitstag ansieht.
Daher stelle ich mir die Frage: ist dies einfach so zulässig?
ich bin kein Experte für Arbeitsrecht, aber ich würde sagen: Nein, das ist nicht zulässig. Schließlich sind Karlfreitag und Obstlermontag in DE gesetzliche Feiertage. Meiner Ansicht nach müssten da dieselben Einschränkungen gelten wie für Sonntagsarbeit: Der Betriebsrat (so es einen gibt) muss zustimmen, und der Arbeitnehmer kann nicht dazu verpflichtet werden. Außerdem hat er, wenn er einwilligt, Anspruch auf einen entsprechenden Zuschlag.
Ungeachtet der Gesetzeslage hatte ich persönlich noch nie ein Problem damit, in begründeten Ausnahmefällen auch an Wochenenden oder Feiertagen zu arbeiten, wenn ich den eigentlich arbeitsfreien Tag stattdessen dann an einem gewöhnlichen Werktag als Quasi-Urlaubstag nachholen kann. Ob ich meine freien Tage am Sa/So habe oder beispielsweise Mi/Do, ist mir wurscht. Letzteres ist manchmal sogar praktischer, weil sämtliche Läden usw. geöffnet haben.
In meinem Arbeitsvertrag ist der grundlegende Zusatz aufzufinden, d.h.
... "Der Arbeitnehmer verpflichtet sich – sofern betriebliche Belange dies erfordern, ... BLA ... BLA ... BLA ... Überstunden in zumutbaren Umfang zu leisten."
Jaja, das heißt, dass du auch mal mehr als die "üblichen" 8 Stunden am Tag oder 40 Stunden die Woche ranklotzen sollst, wenn es aus betrieblicher Sicht sinnvoll ist, anstatt streng nach der Stechuhr zu arbeiten. Dieser Passus ist aber AFAIK kein Freibrief für Feiertagsarbeit.
Just my 2 cents,
Martin
Wichtig ist, was hinten rauskommt.
(Helmut Kohl, 16 Jahre deutsche Bundesbirne)