Hello,
Nee, besser sogar. Es dürfen 75% Zuschläge steuerfrei gezahlt werden, für Sonntagsabrbeit aber mWn nur 50%. Der Ostersonntag ist übrigens kein gesetzlicher Feiertag und daher nur mit dem Sonntagszuschlag zu bedenken.
Laut Wikipedia sind sogar bis zu 125% steuerfreier Zuschlag möglich für Feiertagsarbeit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zuschlag_für_Sonntags-,_Feiertags-_und_Nachtarbeit
Ob das aber nun stimmt?
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg