Christian Seiler: Schülerstudium und Wherpflicht

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Hallo,

Ja dann werde ich wohl mal (nach der Musterung - vll hat sich das dann schon erledigt) mit dem Kreiswehrersatzamt sprechen.

Nur als kleine Warnung: Das Kreiswehrersatzamt ist kein unbeteiligter Dritter und damit nicht auf "Deiner" Seite. Eine unabhängige Beratung solltest Du Dir daher woanders einholen.

Ferner: Ab dem Zeitpunkt der Musterung gelten bestimmte Fristen. Wenn Du z.B. noch den Wehrdienst verweigern willst, dann muss bis zu 2 Wochen nach dem Musterungstermin im Kreiswehrersatzamt der Antrag angekommen sein, damit Du nicht erklären musst, warum Du plötzlich Deine Meinung geändert hast. (Wenn Du später verweigerst muss im Antrag erklärt werden, warum Du Dich plötzlich dazu entschieden hast und das nicht schon vorher getan hast. Das sparst Du Dir, wenn Du die Frist einhältst.)

Viele Grüße,
Christian