Homer: Impressumspflicht bei einem Freeblog?

Hallo, wenn ich einen Blog einrichte, bei einem freeBlog Dienst wie blogger.com oder blogage.de z.B. muss ich dann dort in meinem Blog ein Impressum abgeben?

Wie sieht es mit Diensten aus, wo man Webspace bekommt und eine Homepage einrichten kann?

Gruß
Homer

  1. Hi!

    Hallo, wenn ich einen Blog einrichte, bei einem freeBlog Dienst wie blogger.com oder blogage.de z.B. muss ich dann dort in meinem Blog ein Impressum abgeben?
    Wie sieht es mit Diensten aus, wo man Webspace bekommt und eine Homepage einrichten kann?

    Wenn du den gesetzlichen Bedingungen unterliegst, dann ja. Es geht darum dass Leser sich an jemanden wenden können, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen. Diese Bestimmung gab es auch schon im Vor-Internet-Zeitalter in vergleichbarer Form. "In der Regel gegen Entgelt" wird dein Blog nicht angeboten werden, weswegen du nicht unter das Telemediengesetz fallen dürftest, aber der Rundfunkstaatsvertrag zieht dann, wenn du nicht ausschließlich private Zwecke verfolgst. "Ausschließlich" interpretiere ich so, dass du alle anderen Besucher ausschließen musst.

    Ansonsten siehe: Anbieterkennung auf Webseiten und die dort verlinkten Stellen.

    Lo!

    1. Wenn du den gesetzlichen Bedingungen unterliegst, dann ja. Es geht darum dass Leser sich an jemanden wenden können, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen.

      Wie siehts dann zb mit den immer wieder mal gefundenen "Diese Seite wurde soeben registriert" Dingern aus, die seit Jahren im Netz stehen?

      Oder mit einer Domain auf der gar nichts (sprich: <html></html>) zurückkommt? Muss hier ein Impressum drauf, damit man sehen kann wem die Domain gehört oder gehts hier nur um die Inhalte?
      Oder mit einer Seite unter der Adresse www...de/irgendwas_auf_das_wahrscheinlich_keiner_zufällig_kommt.html, die nur für einen eingeweihten Benutzerkreis gedacht ist?

      Wie ist es mit einer passwortgeschützten Seite, muss hier bereits im Anmeldedialog ein Impressum stehen? Ich denke die Wörter "Name" und "Passwort" dürften noch keine Rechte verletzen.

      Das sind alles Fragen die mit beim Lesen dieses Threads einfallen.

      1. Hi!

        Wenn du den gesetzlichen Bedingungen unterliegst, dann ja. Es geht darum dass Leser sich an jemanden wenden können, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen.
        Wie siehts dann zb mit den immer wieder mal gefundenen "Diese Seite wurde soeben registriert" Dingern aus, die seit Jahren im Netz stehen?

        Meine Meinung: Kein Inhalt, kein Kläger, kein Richter.

        Oder mit einer Domain auf der gar nichts (sprich: <html></html>) zurückkommt? Muss hier ein Impressum drauf, damit man sehen kann wem die Domain gehört oder gehts hier nur um die Inhalte?

        Frag den Gesetzgeber doch nicht nach solchen Feinheiten. Dessen Vertreter glauben ja immer noch, dass sie betonen müssen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei.

        Oder mit einer Seite unter der Adresse www...de/irgendwas_auf_das_wahrscheinlich_keiner_zufällig_kommt.html, die nur für einen eingeweihten Benutzerkreis gedacht ist?

        Solange es nicht geschützt ist, ist es nicht ausschließlich privat, denke ich.

        Wie ist es mit einer passwortgeschützten Seite, muss hier bereits im Anmeldedialog ein Impressum stehen? Ich denke die Wörter "Name" und "Passwort" dürften noch keine Rechte verletzen.

        Feinheiten ...

        Lo!

        1. Meine Meinung: Kein Inhalt, kein Kläger, kein Richter.

          Wenn die Abmahnwelle und Gier vor solchen Banalitäten halt machen würde, hast du recht. Aber es gibt halt immer noch Abzocker und Denunzianten. Nicht alle besitzen diese letzte Fünkchen von Charakter, wie der Herr ... ähm ja

          1. Meine Meinung: Kein Inhalt, kein Kläger, kein Richter.
            Wenn die Abmahnwelle und Gier vor solchen Banalitäten halt machen würde, hast du recht. Aber es gibt halt immer noch Abzocker und Denunzianten. Nicht alle besitzen diese letzte Fünkchen von Charakter, wie der Herr ... ähm ja

            Scheiß dir nicht inne Hosen wegen sowas, no content no responsibility. "Herr Anwalt, ich will da jemanden wegen Impressum verklagen, aber der hat da nix auffe seite." Es sei denn, es geht um www.honda.co.uk oder so....

            Ottos Mops <kotzt/>

            1. Na wenns dich gleich so nervt wärs vielleicht Zeit fürs Bett gewesen ... aber warum sollte man nicht auch mal sowas fragen dürfen.
              Das wär der erste Richterspruch der irgendwas mit rationellen Argumenten zu tun hat.

      2. Hallo,

        Wie siehts dann zb mit den immer wieder mal gefundenen "Diese Seite wurde soeben registriert" Dingern aus, die seit Jahren im Netz stehen?

        da du bereits mit der Registrierung der Domain Namensrechte verletzen kannst, sollte theoretisch auch auf einer Seite ohne Inhalte ein Impressum vorhanden sein.

        Grüße, Jochen

        --
        Kritzeln statt texten: Scribbleboard
  2. Moin!

    Hallo, wenn ich einen Blog einrichte, bei einem freeBlog Dienst wie blogger.com oder blogage.de z.B. muss ich dann dort in meinem Blog ein Impressum abgeben?

    Wie sieht es mit Diensten aus, wo man Webspace bekommt und eine Homepage einrichten kann?

    Udo Vetter ist der Ansicht, dass man für den Betrieb eines Blogs zwar rein rechtlich ein Impressum haben muss (weil das "geschäftsmäßig" betrieben wird), es aber keinerlei Sanktionsmöglichkeiten für ein privates Blog gibt, dass dieser Pflicht nicht nachkommt (weil alle heranziehbaren Gesetze für Sanktionen eben nicht für Privatleute gelten).

    http://www.netzpolitik.org/2010/udo-vetter-spielregeln-fuer-den-zweiten-lebensraum/

    - Sven Rautenberg