: Nehmen wir als Beispiel den RichTextEditor TinyMCE, der unter einer LGPL veröffentlicht wurde.
Generell gilt: Veränderter Code muss so auch wieder veröffentlicht /
In diesem Beispiel musst du nichts veröffentlichen. Du willst TinyMCE
ja wohl nur abändern und auf deiner Webseite verwenden. Damit erwächst
dir keine Publikationspflicht.
Die Weitergabe von verändertem Quellcode wird zur Pflicht, wenn du
TinyMCE, als Paket oder Teil, zum Download anbietest. (Mal davon
abgesehen würdest du in jedem Fall bereits den Quellcode anbieten,
wenn du TinyMCE in abgeänderter Form zum Download anbietest.)
Das mit der Weitergabe bei Verwendung wäre nur bei der "AGPL" der
Fall. Bei der LGPL nicht.
Ebenso kannst du OpenOffice-Icons auf deiner Webseite *verwenden*.
GPL/LGPL sind Distributions-Lizenzen. Deren Bedingungen gelten erst
bei Weitergabe des Codes, also wenn die gleiche oder eine neue
Software daraus gemacht und zum Download angeboten wird. Bei reiner
Verwendung (d.h. als Anwender) muss man die Lizenz nicht mal
akzeptieren (es ist keine EULA).
G!