bernauer: Selbständige: dumme Frage

Hallo,
ich habe eine vermutlich sehr dumme Frage bezüglich Freiberuflichkeit / Selbständigkeit.

Nehmen wir an, ich sei freiberuflicher Programmierer. Nehmen wir weiterhin an, dass ab einem Gewinn von >18.000,-/Jahr das Geld versteuert werden muss (dieser Wert kann in Wirklichkeit hiervon abweichen).

Nun habe ich einen Auftrag über 30.000,-. Einem Kollegen, der mir bei der Arbeit hilft, zahle ich 6.000, einem Grafiker, der noch was macht, ebenfalls. Bleiben für mich also noch 18.000

Dumm gefragt: Muss ich nun also nichts versteuern, da meine Einnahmen so gering sind?

Bernauer, verwirrt

  1. Dumm gefragt: Muss ich nun also nichts versteuern, da meine Einnahmen so gering sind?

    Ruf beim Finanzamt an.

    1. Hi!

      Dumm gefragt: Muss ich nun also nichts versteuern, da meine Einnahmen so gering sind?

      Ruf beim Finanzamt an.

      Die werden sagen: das entscheiden wir anhand Ihrer Steuererklärung - so what?

      off:PP

      --
      "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
  2. Das schreit ja nach versuchter Steuerhinterziehung ;)

    1. Hi!

      Das schreit ja nach versuchter Steuerhinterziehung ;)

      Was?

      off:PP

      --
      "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
    2. Das schreit ja nach versuchter Steuerhinterziehung ;)

      Benny, ja, darauf wollte ich hinaus. Nicht, dass ich sowas machen würde, bin ja nicht mal freiberuflich.

      Bernauer, verwirrt

    3. Das schreit ja nach versuchter Steuerhinterziehung ;)

      Was fürn Quatsch! ;)

      Natürlich hat Bernauer recht.
      Einnahmen ./. Kosten ./. Freibeträge usw. ergeben das zu versteuernde Einkommen.

      Wenn das dann unterhalb der Veranlagungsgrenze liegt, ist er steuerfrei. Das hat mal eben NullKommaNix mit Steuerhinterzug zu tun.

      Basti

      1. Mahlzeit Basti2,

        Einnahmen ./. Kosten ./. Freibeträge usw. ergeben das zu versteuernde Einkommen.

        Wenn das dann unterhalb der Veranlagungsgrenze liegt, ist er steuerfrei. Das hat mal eben NullKommaNix mit Steuerhinterzug zu tun.

        Außer natürlich, wenn die Kosten dahingehend "optimiert" werden, dass das zu versteuernde Einkommen so gerade eben haarscharf an der Grenze vorbeischrammt ... aber das würde natürlich niemand tun. ;-)

        MfG,
        EKKi

        --
        sh:( fo:| ch:? rl:( br:> n4:~ ie:% mo:} va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:& js:|
        1. Tach EKKI,

          Außer natürlich, wenn die Kosten dahingehend "optimiert" werden, dass das zu versteuernde Einkommen so gerade eben haarscharf an der Grenze vorbeischrammt ... aber das würde natürlich niemand tun. ;-)

          Ebenso wenig, wie Politiker die Hotelbranche nach Parteispende protegieren würden, die Mineralölkonzerne sich in Sachen Benzinpreis absprechen würden oder der Bürgermeister von Pasemuckelsdorf seinen Neffen bei der Stadtverwaltung positionieren würde, meinst Du?

          Ja, ich sollte Dir sicherlich in allen Punkten Recht geben ;)

          Gruß, Basti2

          1. Hallo,

            Außer natürlich, wenn die Kosten dahingehend "optimiert" werden, dass das zu versteuernde Einkommen so gerade eben haarscharf an der Grenze vorbeischrammt ... aber das würde natürlich niemand tun. ;-)

            Ebenso wenig, wie [...]

            Nein, wirklich viel weniger. "so gerade eben haarscharf an der Grenze vorbei" wäre doch viel zu auffällig. Ein paar zig Öre oder besser 583,96 € an der Grenze vorbei wirkt viel echter ;)

            Gruß, Don P

  3. Hi!

    Dumm gefragt: Muss ich nun also nichts versteuern, da meine Einnahmen so gering sind?

    Das _entscheidet_ das zuständige Finanzamt auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts - eine Steuererklärung mußt Du in jedem Fall machen (lassen).
    Das ist aber hier nicht das richtige Forum zu diesem Thema!

    off:PP

    --
    "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
  4. Hallo,

    Nehmen wir an, ich sei freiberuflicher Programmierer. Nehmen wir weiterhin an, dass ab einem Gewinn von >18.000,-/Jahr das Geld versteuert werden muss (dieser Wert kann in Wirklichkeit hiervon abweichen).

    Eine Gewinnsteuer gibt es nicht. Das nennt sich vielmehr Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Solidaritätszuschlag (in D) usw. usf.
    Bankrettungssteuer und Griechensteuer kommt vllt. bald noch erfunden ;)

    Nun habe ich einen Auftrag über 30.000,-. Einem Kollegen, der mir bei der Arbeit hilft, zahle ich 6.000, einem Grafiker, der noch was macht, ebenfalls. Bleiben für mich also noch 18.000

    Die Höhe der Steuern hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Zu versteuerndes Einkommen ist dabei alles, was dir Netto übrigbleibt nach den möglichen Abzügen usw. Der Steuerberater deines Vertauens kann dir das besser erklären.

    Deine Ausgaben für Grafiker und andere zählen jedenfalls nicht zu deinem zu versteuernden Einkommen, es sei denn, zu bezahlst ihn "unter der Hand", also ohne Rechnung, aber das ist verboten.

    Gruß, Don P

  5. Hi,

    Nehmen wir an, ich sei freiberuflicher Programmierer. Nehmen wir weiterhin an, dass ab einem Gewinn von >18.000,-/Jahr das Geld versteuert werden muss (dieser Wert kann in Wirklichkeit hiervon abweichen).

    ja, soweit ich weiß, liegt die Grenze für die Einkommensteuer irgendwo um 14'000, aber das soll für das Beispiel mal egal sein.
    Das Interessante an der Betrachtung ist, dass du ja tatsächlich dein Einkommen als Privatperson versteuern musst, und das ist eben der *Gewinn* deiner unternehmerischen Tätigkeit. Und wenn du im Jahr 120'000 kassierst, aber 110'000 an Ausgaben dabei hast, ist dein Gewinn läppische 10'000EUR.

    Nun habe ich einen Auftrag über 30.000,-. Einem Kollegen, der mir bei der Arbeit hilft, zahle ich 6.000, einem Grafiker, der noch was macht, ebenfalls. Bleiben für mich also noch 18.000

    Wichtig dabei ist, dass für die unternehmerischen Einnahmen und Ausgaben die Mehrwertsteuer (in einigen Fällen auch Umsatzsteuer genannt) korrekt abgerechnet wird.

    Dumm gefragt: Muss ich nun also nichts versteuern, da meine Einnahmen so gering sind?

    Vermutlich. Eine Steuererklärung musst du aber dennoch machen, und danach weißt du's genau - so what?
    So long,
     Martin

    --
    Kopflosigkeit schützt nicht vor Migräne.
  6. Hello,

    Dumm gefragt: Muss ich nun also nichts versteuern, da meine Einnahmen so gering sind?

    In welchem Staat befindest Du dich bitte?

    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

    Tom vom Berg

    --
     ☻_
    /▌
    / \ Nur selber lernen macht schlau
    http://bergpost.annerschbarrich.de
    1. Hallo,

      In welchem Staat befindest Du dich bitte?

      warum?

      Bernauer, erleichtert

      1. Hi!

        Dumm gefragt: Muss ich nun also nichts versteuern, da meine Einnahmen so gering sind?
        In welchem Staat befindest Du dich bitte?
        warum?

        Man sollte davon ausgehen, das hierzulande(!) jeder seine Einnahmen zu versteuern hat, nur manche Steuerschuld durch einen Freibetrag aufgehoben wird.

        Lo!

        1. Hallo

          Man sollte davon ausgehen, das hierzulande(!) jeder seine Einnahmen zu versteuern hat, nur manche Steuerschuld durch einen Freibetrag aufgehoben wird.

          Tatsächlich? Das ist interessant. Ich dachte immer, dass eine mögliche Steuerschuld bzw. deren Berechnung erst ab einem Gewinn > der Freibetrag beginnt. Nein, ich befinde mich natürlich in Deutschland.

          Deshalb versuchen wohl die Selbständigen (Freiberufler) immer möglichst viele voll absetzbaren Ausgaben zu generieren, um den Gewinn und die damit verbundene Steuerlast zu drücken bzw. im Extremstfall gänzlich auszuschliessen.

          Bernauer, konkret

          1. Tatsächlich? Das ist interessant. Ich dachte immer, dass eine mögliche Steuerschuld bzw. deren Berechnung erst ab einem Gewinn > der Freibetrag beginnt. Nein, ich befinde mich natürlich in Deutschland.

            In Österreich ist das auch nicht anders - das dürfte wohl irgendwo aus dem römischen Recht stammen ;)

            Unter dem Freibetrag zahlst du nichts, 1 Cent über dem Freibetrag bezahlst du Steuern für alles.

            1. Hallo,

              Unter dem Freibetrag zahlst du nichts, 1 Cent über dem Freibetrag bezahlst du Steuern für alles.

              Das stimmt so nicht - bzw. ist es nicht genau erklärt.

              Es gibt Freibeträge, Freigrenzen und Absetzbeträge
              Freibetrag: Die Bemessungsgrundlage verringert sich um den Betrag -->Man zahlt von 0 - Freibetrag keine Steuern und für den Teil der darüber geht zahlt man dann Steuern
              Freigrenze: Bis Betrag X schuldet man keine Steuern. Kommt man über X zahlt man Steuern vom 1 Cent für alles
              Absetzbetrag: Hier wird die Steuerschuld um einen Betrag X verringert.

              Das ist auch in Österreich so ;)

              Gruß
              Alex

              PS: Ist der Threadstarter sich eigentlich sicher, dass er Freiberufler ist?

              1. Hallo,

                PS: Ist der Threadstarter sich eigentlich sicher, dass er Freiberufler ist?

                bist du eigentlich sicher, dass du den bisherigen Threadverlauf gelesen hast?

                Bernauer, wahnsinnig

                1. Hallo,

                  PS: Ist der Threadstarter sich eigentlich sicher, dass er Freiberufler ist?

                  bist du eigentlich sicher, dass du den bisherigen Threadverlauf gelesen hast?

                  Nein, bin ich nicht. Deshalb habe ich auch kein Statement dazu abgegeben (wie in dem ausführlichen neuen Posting von Alexander (HH) (was ich aber auch nicht ganz gelesen habe), sondern ich habe - nichtmal innerhalb meines eigentlichen Postings - eine Frage gestellt die, wie das oben zitierte Posting auch erkennen lässt, ein ganz guter/netter Wink mit dem Zaunpfahl sein kann.

                  Aber ich habe jetzt ein Posting von dir entdeckt, wo steht, dass du nicht freiberuflich bis - dann scheint ja alles in Butter zu sein ;)

                  Gruß
                  Alex

          2. Hello,

            Tatsächlich? Das ist interessant. Ich dachte immer, dass eine mögliche Steuerschuld bzw. deren Berechnung erst ab einem Gewinn > der Freibetrag beginnt. Nein, ich befinde mich natürlich in Deutschland.

            Deshalb versuchen wohl die Selbständigen (Freiberufler) immer möglichst viele voll absetzbaren Ausgaben zu generieren, um den Gewinn und die damit verbundene Steuerlast zu drücken bzw. im Extremstfall gänzlich auszuschliessen.

            Das tut kein Selbstständiger, der seinen Verstand beisammen hat. Schließlich muss er ja von irgendwas leben. Wenn er dann aber alle Rohgewinne gleich wieder mit abzugsfähigen Betriebsausgaben verballert, hat er nichts mehr zum Leben übrig.

            Er sollte aber keine abzugsfähigen Betriebsausgaben vergessen, in seiner Buchhaltung zu verbuchen, denn dann würde er sich selber schaden.

            Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

            Tom vom Berg

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      2. Hello,

        In welchem Staat befindest Du dich bitte?

        warum?

        Weil die Regelungen zum Gewerbe- und zum Steuerecht in den unterschiedlichen Staaten meistens  unterschiedlich sind. Wie sollen wir Dir deine Frage qualifiziert und kompakt beantworten, wenn Du uns nicht sagst, für welchen Rechtsraum Du die Antwort haben möchtest?

        Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

        Tom vom Berg

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  7. Die Grenze liegt bei 17.500 Euro Bruttoumsatz. Dann ist Umsatzsteuer zu zahlen. Wie hoch die Gewerbesteuer ist, hängt von der Steuererklärung ab.

    Und das Umsatz und Gewinn nicht identisch sind, versteht sich von selbst.

    1. Hallo,

      Die Grenze liegt bei 17.500 Euro Bruttoumsatz. Dann ist Umsatzsteuer zu zahlen.

      das ist völlig falsch. Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist normalerweise immer zu zahlen. Es sei denn, du nimmst bei der Anmeldung deines Unternehmens die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch. Dann bist du sozusagen wegen Geringfügigkeit von der Umsatzsteuer befreit, darfst sie aber auch nicht in der Rechnung ausweisen. Und dein Kunde kann -weil die Rechnung keine Mehrwertsteuer nennt- sie nicht vom Finanzamt zurückfordern.
      Diese Kleinunternehmer-Regelung wird üblicherweise bis zu einem Jahresumsatz von 17'500EUR gewährt; wenn dein Umsatz höher wird, kann es sein, dass dir das Kleinunternehmertum aberkannt wird.

      Das hat aber alles nichts damit zu tun, ob du auf deinen Gewinn Einkommensteuer zu zahlen hast, und wieviel.

      Wie hoch die Gewerbesteuer ist, hängt von der Steuererklärung ab.

      Genauer: Vom Steuerbescheid. Und auch hier gibt es einen Freibetrag - AFAIR ist man bis zu einem Gewinn von 24'500EUR von der Gewerbesteuer befreit. Wenn man Freiberufler ist, dann sowieso.

      Und das Umsatz und Gewinn nicht identisch sind, versteht sich von selbst.

      Unter Umständen doch - wenn du keine betrieblichen Ausgaben hast. ;-)

      So long,
       Martin

      --
      Ordnung schaffen heißt, das Eigelb vom Dotter zu trennen.
      1. Hallo.

        Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist normalerweise immer zu zahlen. Es sei denn, du nimmst bei der Anmeldung deines Unternehmens die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch. Dann bist du sozusagen wegen Geringfügigkeit von der Umsatzsteuer befreit, darfst sie aber auch nicht in der Rechnung ausweisen. Und dein Kunde kann -weil die Rechnung keine Mehrwertsteuer nennt- sie nicht vom Finanzamt zurückfordern.

        Nicht weil sie keine nennt, sondern weil der Betrag keine enthält, die der Kunde zurückfordern könnte. Der Kunde stellt sich mit dieser Regelung nicht schlechter. Kunden, die die Rechnung von Kleinunternehmern nicht akzeptieren, weil dort keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, haben das nicht verstanden.
        MfG, at

        1. Hello,

          Nicht weil sie keine nennt, sondern weil der Betrag keine enthält, die der Kunde zurückfordern könnte. Der Kunde stellt sich mit dieser Regelung nicht schlechter. Kunden, die die Rechnung von Kleinunternehmern nicht akzeptieren, weil dort keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, haben das nicht verstanden.

          Der Kunde steht sich sogar besser. Wenn nämlich ein Teil der Leistung als Privatverbrauch gewertet werden muss, dann wird in diesem Fall kein Umsatzsteueranteil als privater Anteil fällig...

          Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

          Tom vom Berg

          --
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  8. Moin Moin!

    Nehmen wir an, ich sei freiberuflicher Programmierer.

    An der Kombination hab ich so meine Zweifel. Programmierer ist keiner der sogenannten Katalogberufe, genauso wenig wie Informatiker oder Software-Entwickler.

    Damit hast Du schonmal ein Problem, denn das Finanzamt kann zickig werden und sagen, dass Du kein Freiberufler bist, sondern ein Gewerbetreibender. Daraus folgt Theater mit der IHK, der Berufsgenossenschaft und diversen anderen Organisationen, die alle nur Dein Bestes wollen -- nämlich Dein Geld. Stichwort: Pflichtmitgliedschaft.

    Als diplomierter Ingenieur (Dipl.-Ing.) oder analog ausgebildeter Informatiker (Dipl.-Inf.) KANNST Du unter Umständen freiberuflich arbeiten, eine Garantie dafür ist das Diplom aber nicht. Der reine Code-Sklave, der ohne große Kreativität und ohne große ingenieursmäßige Arbeit "einfach nur" von natürlicher Sprache in Computer-Sprache umsetzt, ist in aller Regel ein Gewerbetreibender, auch wenn er ein Diplom an der Wand hängen hat. Eigene Hard- oder Software herzustellen und zu vertreiben macht Dich auch schnell zum Gewerbetreibenden. Beratung und andere Dienstleistungen (z.B. Konfiguration, Installation, Anpassung vorhandener Software) KANN dagegen freiberuflich sein.

    Deswegen mußt Du als Freiberufler höllisch aufpassen, keine gewerbliche Tätigkeit auszuüben (wie z.B. Software zu verkaufen), denn das kann Dich Deinen Freiberufler-Status kosten, auch rückwirkend. Und dann wird es richtig teuer.

    Siehe auch Freiberuf, insbesondere Beispiel Programmierer.

    Du solltest Dich auf jeden Fall mal mit einem erfahrenen Steuerberater zusammensetzen und Dich beraten lassen, idealerweise mit einem, der sich auf Freiberufliche und Selbständige spezialisiert hat.

    Und mal so am Rande: Als Dienstleister hast Du in aller Regel relativ wenige Ausgaben, d.h. Du kannst nur sehr wenig von der Steuer absetzen, bekommst also jedes Jahr einen Steuerbescheid, der Dir die Tränen in die Augen treibt.

    Alexander

    --
    Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".
    1. Hi,

      analog ausgebildeter Informatiker (Dipl.-Inf.)

      gibt es sowas? Ich dachte die können nur digital, die Informatiker ... ;)

      Schönen Sonntag noch!
      O'Brien

      --
      Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
      1. Moin Moin!

        analog ausgebildeter Informatiker (Dipl.-Inf.)

        gibt es sowas? Ich dachte die können nur digital, die Informatiker ... ;)

        *g*

        Aber mal ernsthaft: Der Digitalkram ist bei uns nur ein sehr kleiner Teil der Arbeit. Die analoge Welt braucht viel mehr Arbeit; Externe Dienstleister, Kunden, "Stille Post" zwischen Kunden und seinem(!) externen Dienstleister, die lieben Kollegen (gerade die außerhalb der IT-Abteilung), und so viele Meetings und bei uns branchenbedingt so viel Papierkrieg, dass an manchen Tagen der Rechner nur das Zimmer heizt.

        Alexander

        --
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  9. Hallo,
    siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuflich

    Der Programmierer an sich ist im Normalfall kein Freiberufler.
    Ursprünglich definierte das Gesetz einen Freiberufler als jemanden, der eine ganz spezielle Ausbildung hat (Anwalt, Steuerberater). Er ist dann Freiberufler, wenn diese (so der Grundgedanke des Gesetzgebers), wenn kein anderer ohne entsprechende Prüfung diesen Beruf ausüben kann.

    Daneben war für den Gesetzgeber auch wichtig, das der Freiberufler nicht gewerlich nebenher tätig ist.

  10. Nehmen wir an, ich sei freiberuflicher Programmierer.

    Kühn, sehr kühn. Nehmen wir an, du seist selbstständiger Programmierer (weiter unten auch "Sklave")

    Nehmen wir weiterhin an, dass ab einem Gewinn von >18.000,-/Jahr das Geld versteuert werden muss (dieser Wert kann in Wirklichkeit hiervon abweichen).

    Wo lebst du ?

    Nun habe ich einen Auftrag über 30.000,-. Einem Kollegen, der mir bei der Arbeit hilft, zahle ich 6.000, einem Grafiker, der noch was macht, ebenfalls. Bleiben für mich also noch 18.000

    Wirst du alles Geld 2010 bekommen ? Wirst du alle deine Sklaven 2010 bezahlen ? Wird es dein einzigster Auftrag 2010 bleinben ?

    Dumm gefragt: Muss ich nun also nichts versteuern, da meine Einnahmen so gering sind?

    Dumm gefragt, wenn bei diesem Auftrag 18k hängen bleiben, warum bezahlst du dann nicht jemanden, der sich damit auskennt ?

    Ottos Mops