Auf einigen Websites sieht man einen Copyright-Vermerk
Man kann es analog unter dem Geschichtspunkt des § 10 UrHG sehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__10.html
Ein Webseite ist zwar kein Vervielfältigungsstück aber spätestens als Verleger kann man den am Copyright genannten ansehen.
Darüber hinaus hat ein Copyright-Vermerk keine rechtliche Wirkung.