Texter mit x: Copyright mit Zeitangabe

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Auf einigen Websites sieht man einen Copyright-Vermerk

Man kann es analog unter dem Geschichtspunkt des § 10 UrHG sehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__10.html

Ein Webseite ist zwar kein Vervielfältigungsstück aber spätestens als Verleger kann man den am Copyright genannten ansehen.

Darüber hinaus hat ein Copyright-Vermerk keine rechtliche Wirkung.