joko: als Freelancer starten

Guten Tag,

wie geht man es an, wenn man seine Kenntnisse zum ersten Mal als Freelancer zum Einsatz bringen möchte?

Einfach bei einer Webagentur melden und Fragen, ob man einen Test-Auftrag erledigen kann, um seine Kenntnisse zu Demonstrieren und der Webagentur einen Einblick zu geben bis zu welchem Schwierigkeitsgrad man als Freelancer Aufgaben erledigen kann?

Wie kommt man in den Freelancer-Kreis, um an einzelne kleine Aufträge bzw. die Anfragen dazu zu kommen?

Grüße

joko

  1. Hi.

    wie geht man es an, wenn man seine Kenntnisse zum ersten Mal als Freelancer zum Einsatz bringen möchte?

    Lies dich mal im Ratgeber E-Lancer ein wenig ein.

    Schönen Sonntag noch!
    O'Brien

    --
    Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
    1. Hallo,

      Lies dich mal im Ratgeber E-Lancer ein wenig ein.

      Danke für den sehr hilfreichen Link. Stöbere seit Stunden darauf herum.

      Ein paar Fragen dazu hätte ich noch:

      Angenommen ich habe ein Einzelunternehmen angemeldet, da ich triviale Programmierungen erledige (CMS-Pflege, Design-Umsetzung, ...).

      Was genau muss ich jetzt bei Aufträgen aus z. B. England beachten?
      Ort der Dienstleistung ist Deutschland, ich stelle eine Rechnung über beispielsweise 100€ und bekomme das Geld, um eventuelle Steuern muss sich das englishe Unternehmen kümmern (hat also z. B. insgesamt 120€ Ausgaben), ich kümmere mich mit dem Betrag, den ich erhalten habe, um Steuern in der BRD (gebe 100€ Einkommen an) ... ?

      Angenommen ich verkaufe so wie jetzt auch ab und an etwas von Privat, also z. B. mein altes Sofa. Dafür schreibe ich privat eine Rechnung und bestätige den Eingang des Geldes? Hat ja mit meinem Einzelunternehmen nichts zu tun. Als Einkommen muss das dann bei der Steuererklärung aufgeführt werden ... ?

      Ich konnte leider keine Muster-Projekt-"setze das Design mit HTML und CSS um"-Anfrage und -Vertrag finden ...

      Gruß

      1. Hi!

        Was genau muss ich jetzt bei Aufträgen aus z. B. England beachten?

        Dazu kann ich nichts sagen.

        Angenommen ich verkaufe so wie jetzt auch ab und an etwas von Privat, also z. B. mein altes Sofa. Dafür schreibe ich privat eine Rechnung und bestätige den Eingang des Geldes? Hat ja mit meinem Einzelunternehmen nichts zu tun. Als Einkommen muss das dann bei der Steuererklärung aufgeführt werden ... ?

        Eine Rechnung würde ich bei Privatverkäufen nicht schreiben, höchstens eine Quittung über das ausgetauschte Geld und Gut. Eine Rechnung sieht zu gewerblich aus, und bringt das Finanzamt vielleicht noch auf dumme Gedanken. Bei privaten Verkäufen, bei denen keine Regelmäßigkeit und Gewinnerzielungsabsicht dahintersteht, will das Finanzamt keine Steuern sehen. Und ebensowenig kannst du private Anschaffungen als steuerrelevant verbuchen (wenn es nicht Dinge sind, die werbungskostenrelevant o.ä. sind).

        Lo!

        1. Eine Rechnung würde ich bei Privatverkäufen nicht schreiben, höchstens eine Quittung über das ausgetauschte Geld und Gut. Eine Rechnung sieht zu gewerblich aus, und bringt das Finanzamt vielleicht noch auf dumme Gedanken. Bei privaten Verkäufen, bei denen keine Regelmäßigkeit und Gewinnerzielungsabsicht dahintersteht, will das Finanzamt keine Steuern sehen. Und ebensowenig kannst du private Anschaffungen als steuerrelevant verbuchen (wenn es nicht Dinge sind, die werbungskostenrelevant o.ä. sind).

          Muss man dann eigentlich nicht zwei Quittungen schreiben?
          Ich verkaufe meine Kamera. Der Käufer kommt und bringt bar 100€ mit. Ich quittiere, dass ich 100€ erhalten habe für die Kamera und er quittiert mir, dass er meine Kamera erhalten hat?

          1. Hi!

            Muss man dann eigentlich nicht zwei Quittungen schreiben?
            Ich verkaufe meine Kamera. Der Käufer kommt und bringt bar 100€ mit. Ich quittiere, dass ich 100€ erhalten habe für die Kamera und er quittiert mir, dass er meine Kamera erhalten hat?

            Müssen muss man gar nicht. Ihr könnt die Sache auch mit einem Handschlag über die Bühne bringen. Es ist nur zu deiner und seiner Sicherheit, wenn ihr den Vorgang protokolliert. Eine Quittung schreibt man, um den Empfang des Geldes für eine Leistung zu bestätigen. Dass die Ware/Dienstleistung übernommen wurde, wird üblicherweise nicht auf der Quittung vermerkt. Nichtsdestotrotz kannst du den Empfang aber bestätigen lassen, wenn dir was daran liegt. Ich denke aber, dass durch den quittierten Geldeingang für die Kamera bereits davon ausgegangen wird, dass diese den Eigentümer gewechselt hat. Ansonsten erfolgt ja in der Regel auch keine Zahlung.

            Übrigens lese ich gerade, dass eine Quittung unter Umständen doch wie eine Rechnung anerkannt werden kann. Noch ein Tipp: Was immer man dir antwortet, besonders in kostenlosen Foren, nimm es nur als Recherche-Grundlage, denn in den Antworten könnten, meist unbewusst, Fehler stecken. Gilt auch für Informationen, die du irgendwo findest.

            Lo!

      2. Hi,

        Was genau muss ich jetzt bei Aufträgen aus z. B. England beachten?

        da würde ich dir den guten Rat geben, dich bei deinem zuständigen Finanzamt mal beraten zu lassen. Die sollten sowas am besten wissen.

        Ort der Dienstleistung ist Deutschland, ich stelle eine Rechnung über beispielsweise 100€ und bekomme das Geld, um eventuelle Steuern muss sich das englishe Unternehmen kümmern (hat also z. B. insgesamt 120€ Ausgaben), ich kümmere mich mit dem Betrag, den ich erhalten habe, um Steuern in der BRD (gebe 100€ Einkommen an) ... ?

        Solange es innerhalb der EU bleibt (und UK ist ja EU, auch wenn sie nicht den Euro als Währung wollen), gibt es wohl ein paar Vereinfachungen. Du solltest auf jeden Fall eine Umsatzsteuer-Identnummer (USt-Id) beantragen, die ist AFAIK bei Geschäften mit dem Ausland ratsam, wenn nicht sogar notwendig. Und für inländische Geschäfte schadet sie auch nicht. ;-)
        Wichtiger Hinweis nebenbei: Sobald du eine USt-Id hast, musst du sie auch z.B. im Impressum deines Webauftritts angeben!

        Angenommen ich verkaufe so wie jetzt auch ab und an etwas von Privat

        Das ist eine andere Baustelle. Solange das im üblichen privaten Rahmen bleibt, also nur gelegentlich mal eine Kleinigkeit, würde ich das gar nicht weiter aufbauschen.

        Als Einkommen muss das dann bei der Steuererklärung aufgeführt werden ... ?

        Theoretisch ja, fällt aber wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit unter irgendwelche Pauschalbeträge.

        Ciao,
         Martin

        --
        F: Was ist eigentlich aus deinem schlimmen Durchfall geworden?
        A: Mein Arzt hat mir Valium verschrieben.
        F: Und das hilft?
        A: Naja, ich mach mir immer noch in die Hose. Aber inzwischen ist es mir egal.
        Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
        1. Angenommen ich verkaufe so wie jetzt auch ab und an etwas von Privat

          Das ist eine andere Baustelle. Solange das im üblichen privaten Rahmen bleibt, also nur gelegentlich mal eine Kleinigkeit, würde ich das gar nicht weiter aufbauschen.

          Eine Rechnung darf er ja auch im privaten Rahmen schreiben, muss es aber vermutlich nicht - der Sinn/Nutzen erschließt sich mir ohnehin nicht.
          Das ganze bleibt trotz Rechnung ja im kleinen/geringfügigen Rahmen, nur sieht es auf den ersten Blick für das Finanzamt vielleicht nach mehr aus - Probleme sollte das jedoch nicht bereiten.

          Als Einkommen muss das dann bei der Steuererklärung aufgeführt werden ... ?

          Theoretisch ja, fällt aber wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit unter irgendwelche Pauschalbeträge.

          Aber es ist Einkommen. Ist der Threadsteller zusätzlich noch Freelancer, wie er es vorhat, so summiert sich doch das Einkommen auch mit diesem Privatverkauf und wird dann als Summe mit dem Steuerfreibetrag oder sonstigen Grenzen verglichen. Also ich denke es muss angegeben werden. Nur weil es einzeln unter der Grenze liegt kann es in der Summe mit den anderen Einnahmen ja über z. B. die Steuerfreigrenze gehen.

          1. Hi!

            Als Einkommen muss das dann bei der Steuererklärung aufgeführt werden ... ?
            Theoretisch ja, fällt aber wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit unter irgendwelche Pauschalbeträge.
            Aber es ist Einkommen.

            Dinge für den Privatgebrauch sind bei einem Verkauf von privat kein Einkommen, ebensowenig wie der neu oder gebraucht erworbene Fernseher keine absetzbare Ausgabe ist.

            Wenn alles eingenommene Geld als Einkommen deklariert werden müsste, würde das im Gegenzug auch bedeuten, dass die Ausgaben deklariert werden könnten.

            Ist der Threadsteller zusätzlich noch Freelancer, wie er es vorhat, so summiert sich doch das Einkommen auch mit diesem Privatverkauf und wird dann als Summe mit dem Steuerfreibetrag oder sonstigen Grenzen verglichen.

            Bestimmt nicht. Denn dann müsste er, nur weil er Gewerbetreibender ist, auch das Weihnachtsgeschenk der Oma als Einkommen deklarieren? Wohl kaum.

            Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps. Ansonsten hätte wohl jeder ein Gewerbe angemeldet, um die Ausgaben für sein teures Hobby als einkommensmindernd anrechnen zu können.

            Lo!