johannes folklö: Künstler verkauft Werke

Hi Selfer,

ein Bekannter von mir hatte die Idee Kunstwerke und von ihm designte Kleidungsstücke auf einer Internetseite (und hier komme ich ins Spiel) zu präsentieren. So weit so gut.

Des Weiteren hatte er nun die Idee, man könnte ja anbieten, auf E-Mail-Anfrage das ein oder andere Kunstwerk oder Kleidungsstück käuflich zu erwerbenzu können.

Gewerbepflicht? Was muss man beachten? Steuern? Wie verkaufen Künstler ihre Bilder? Unter der Hand, ohne Steuern? Kenne das nur als Bar-Kauf.. Ist das im kleinen Rahmen vielleicht einfach nicht Steuer- und sonstwas-pflichtig?

Trockene Grüße aus dem Nass

  1. Hi.

    Gewerbepflicht? Was muss man beachten? Steuern? Wie verkaufen Künstler ihre Bilder? Unter der Hand, ohne Steuern? Kenne das nur als Bar-Kauf..

    Das nennt man dann BAT.

    Ist das im kleinen Rahmen vielleicht einfach nicht Steuer- und sonstwas-pflichtig?

    Ähm, du meinst das jetzt nicht ernst, oder? „Nicht steuerpflichtig“? Hallo, aufwachen!

    Als Einstieg könnten dir die Hinweise für Künstler und Publizisten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie weiterhelfen.

    Schönen Sonntag noch!
    O'Brien

    --
    Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
    1. Hallo,

      Als Einstieg könnten dir die Hinweise für Künstler und Publizisten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie weiterhelfen.

      => "müssen sich in der Künstlersozialkasse versichern"

      Muss sich jeder Künstler in dieser Kasse versichern?
      Bin selbst zur Zeit Kunststudent und für mich wäre es auch interessant ein Kunstwerk bei Interesse auch verkaufen zu können.

      Aber ich bin ja primär nicht Künstler sondern zur Zeit Student und später strebe ich eine Festanstellung in einer Werbeagentur an. Muss ich dennoch, um auch nebenher mal ein Kunstwerk verkaufen zu können, mich bei der Künstlersozialkasse versichern?

      Nebenher mal ein Kunstwerk verhökern muss doch irgendwie einfacher gehen?!
      Klar auf die Steuerabrechnung muss es drauf als Einkommen und muss dann, falls man über den Steurfreibetrag kommt, versteuert werden ...

      drapper

      1. Nebenher mal ein Kunstwerk verhökern muss doch irgendwie einfacher gehen?!
        Klar auf die Steuerabrechnung muss es drauf als Einkommen und muss dann, falls man über den Steurfreibetrag kommt, versteuert werden ...

        Ja, als Privatverkauf ist das auch völlig OK wenn man nebenbei mal ein Kunstwerk verkauft - aber du scheinst das nebenbei öfter machen zu wollen. Da werden entsprechende Stellen schnell mal Gewerbsmäßigkeit dahinter wittern, das kann böse und teuer enden.

        Beim Steuerausgleich einfach mal "XXX Euro extra" angeben tut nicht und man ist auf der sicheren Seite - solange du nicht tausende Euros damit einnimmst ist das auch idR. kein Problem.

        1. Nebenher mal ein Kunstwerk verhökern muss doch irgendwie einfacher gehen?!
          Klar auf die Steuerabrechnung muss es drauf als Einkommen und muss dann, falls man über den Steurfreibetrag kommt, versteuert werden ...

          Ja, als Privatverkauf ist das auch völlig OK wenn man nebenbei mal ein Kunstwerk verkauft - aber du scheinst das nebenbei öfter machen zu wollen. Da werden entsprechende Stellen schnell mal Gewerbsmäßigkeit dahinter wittern, das kann böse und teuer enden.

          Beim Steuerausgleich einfach mal "XXX Euro extra" angeben tut nicht und man ist auf der sicheren Seite - solange du nicht tausende Euros damit einnimmst ist das auch idR. kein Problem.

          Das würde also bedeuten, ein Künstler, der Kunstwerke verkaufen möchte muss nichts weiter machen als diese zu verkaufen und das Geld dafür entgegenzunehmen. Bei seiner Steuererklärung gibt er den Betrag X dann als Einnahmen an und muss ihn eventuell versteuern?
          Kein Gewerbe anmelden, keine Selbständigkeit, keine Künstlersozialkasse, einfach das eine Bild pro Monat als Einnahmen bei der Steuererklärung angeben?!

          1. Das würde also bedeuten, ein Künstler, der Kunstwerke verkaufen möchte muss nichts weiter machen als diese zu verkaufen und das Geld dafür entgegenzunehmen. Bei seiner Steuererklärung gibt er den Betrag X dann als Einnahmen an und muss ihn eventuell versteuern?

            Prinzipiell ja - ich kann nur für Österreich sprechen, hier ist da so. Unter Daumen mal Pi 10.000 Euro pro Jahr fällt man in die Kleinunternehmerregelung, ist Umsatzsteuerbefreit und muss nicht zwangsläufig ein Gewerbe anmelden - kommt aber auf die Tätigkeit an. Nebenerwerbsstarkstromelektriker oder ähnliches wird sich nicht spielen ;)

            Kein Gewerbe anmelden, keine Selbständigkeit, keine Künstlersozialkasse, einfach das eine Bild pro Monat als Einnahmen bei der Steuererklärung angeben?!

            Funktioniert hier in Österreich als Nebenerwerb einwandfrei - was du natürlich nicht machen kannst ist Sozialhilfe beziehen, Kindergeld einstreichen, nebenbei studieren und dann so tun als würdest du gelegentlich "nebenbei ein Bild" verkaufen um dein Taschengeld aufzubessern.

            Im Zweifel beim Finanzamt anrufen - hier in Österreich sind die recht Freundlich und erklären das ganz fix was man beachten muss.

            1. Funktioniert hier in Österreich als Nebenerwerb einwandfrei - was du natürlich nicht machen kannst ist Sozialhilfe beziehen, Kindergeld einstreichen, nebenbei studieren und dann so tun als würdest du gelegentlich "nebenbei ein Bild" verkaufen um dein Taschengeld aufzubessern.

              Kindergeld bezieht man nicht, sondern das bekommen die Eltern - zumindest in Deutschland ;-)

              Dass die Eltern Kindergeld einstreichen und man selbst als Student ab und an mal ein Kunstwerk verkauft müsste aber dennoch gehen, sofern man die entsprechenden Grenzen für Kindergeld und den Steuerfreibetrag einhält, oder liege ich da falsch?

              1. Kindergeld bezieht man nicht, sondern das bekommen die Eltern - zumindest in Deutschland ;-)

                Jaja :)

                Dass die Eltern Kindergeld einstreichen und man selbst als Student ab und an mal ein Kunstwerk verkauft müsste aber dennoch gehen, sofern man die entsprechenden Grenzen für Kindergeld und den Steuerfreibetrag einhält, oder liege ich da falsch?

                Da wäre ich mir nicht so sicher - in Österreich bekommst du das Kindergeld z.B. nicht, wenn deine Kinder ausgezogen sind und einen eigenen Haushalt führen und in einer Lehre sind.

                Aber mich kümmert das wenig, ich hab' da noch ein paar Jahre bis mich das betrifft - aktuell taugt mein Nachwuchs bestenfalls als Mitarbeiter in einem Abbruchunternehmen oder als Schutzgeldeintreiber den man auf einen Porzellanladenbesitzer ansetzt :D

    2. Hallo,

      Ist das im kleinen Rahmen vielleicht einfach nicht Steuer- und sonstwas-pflichtig?

      Ähm, du meinst das jetzt nicht ernst, oder? „Nicht steuerpflichtig“? Hallo, aufwachen!

      Solange seine Einnahmen unter dem Steuerfreibetrag bleiben muss er keine Steuern abführen ist aber de facto dennoch steuer>pflichtig<

      1. Hi.

        Ist das im kleinen Rahmen vielleicht einfach nicht Steuer- und sonstwas-pflichtig?

        Ähm, du meinst das jetzt nicht ernst, oder? „Nicht steuerpflichtig“? Hallo, aufwachen!

        Solange seine Einnahmen unter dem Steuerfreibetrag bleiben muss er keine Steuern abführen ist aber de facto dennoch steuer>pflichtig<

        Sag ich doch ;)

        Schönen Sonntag noch!
        O'Brien

        --
        Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
  2. Hallo johannes,

    ist dein Bekannter berufstätig und über seinen Job versichert?
    Betreibt er die Kunst als Hobby oder ist er hauptberuflich Künstler?

    Gruß, Jürgen

    1. Hallo Jürgen,

      ist dein Bekannter berufstätig und über seinen Job versichert?

      Zweimal Ja.

      Betreibt er die Kunst als Hobby oder ist er hauptberuflich Künstler?

      Hobby.

      Gruß

      1. Hallo johannes,

        ich vermute, dass er die Einnahmen nur bei der jährlichen Steuererklärung angeben muss. Er sollte auf keinen Fall MwSt berechnen und sich auf den Kleinunternehmerparagraphen (§19 UStG) beziehen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt. Er sollte am besten beim Finanzamt nachfragen, wie er am besten verfährt. Bei mir war der Beamte sehr freundlich und hat mich ordentlich beraten.

        Gruß, Jürgen

        1. Hi!

          Er sollte auf keinen Fall MwSt berechnen und sich auf den Kleinunternehmerparagraphen (§19 UStG) beziehen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.

          Das kommt darauf an. Man hat ja auch ein paar Ausgaben, für die man USt zahlen muss. Vielleicht lohnt es sich ja auf die Kleinunternehmerreglung zu verzichten. Es schadet nicht, das mal beispielhaft durchzurechnen.

          Vielleicht meinst du aber mit "auf keinen Fall MwSt berechnen", dass man sie auch dann abführen muss, wenn man sie versehentlich oder aus Unwissen auf die Rechnung geschrieben hat, man selbst aber gar nicht berechtigt ist, sie auszuweisen. Dann darf sie der Rechnungsempfänger, wenn er selbst berechtigt ist, nämlich vom Finanzamt fordern, und selbiges will ja nicht auf diese Art Verlust machen.

          Lo!

  3. Hallo,

    als Lebensneuling nach der Schule hat man mir das mal so erklärt.

    Jeder Privatmann, also Bundesbürger, hat eine Steuernummer.

    Jede Einnahme muss auf die Steuererklärung.

    (Jede) Ausgabe muss auf die Steuererklärung.

    Hieraus errechnen sich die zu zahlenden Steuern z. B. unter Beachtung der Steuerfreibeträge, als Werbungskosten anerkannte Ausgaben, etc.

    Ist man Festangestellter, hat der Arbeitgeber neben dann fälligen Kirchensteuern, Rentenversicherungsbeiträgen, etc. schon die Einnahmesteuern abgeführt und dem Angestellten das Netto-Gehalt überwiesen. Am Ende des Jahres wird die Steuer wie oben genannt berechnet und der entsprechende Differenzbetrag zum automatisch abgeführten Steuerbetrag entweder nachgezahlt oder zurückerstattet.

    Ist man nicht fest angestellt, selbst veranlagt, und z. B. Hausfrau, die jeden Monat ein Bild verkauft und jede Woche zwei Klavierstunden gibt, für die sie ein monatliches Honorar bekommmt, so muss man kein Unternehmen anmelden o.ä. Man muss krankenversichert sein, um seine Renten-Zukunft muss man sich selbst kümmern und alles andere läuft über die Steuererklärung: Einnahmen, Ausgaben => zu zahlende Steuern.

    Das Leben in der BRD mit Steuernummer, Renten-, Kranken-Versicherung, Sozialabgeben, Einnahmesteuern, Kirchensteuern, etc. ist für mich irgendwie nach wie vor ein Dschungel - vielleicht kann man ja dem Thread-Ersteller und mir auf dieser Grundlage etwas Nachhilfe erteilen ;-)

    1. Hi,

      Jeder Privatmann, also Bundesbürger, hat eine Steuernummer.

      wenn du damit die noch relativ neue, lebenslang gültige individuelle Steuernummer meinst: Ja. Viele wissen davon aber noch gar nichts; in etlichen Bezirken wurden die diesbezüglichen Schreiben nie verschickt, und die Finanzämter können mit dieser neuen Steuernummer vielfach noch nichts anfangen und bitten teils ausdrückich darum, man möge bitte auch weiterhin die bisher gewohnte Steuernummer angeben.
      Seit 2009 steht diese neue Nummer auf der Lohnsteuerkarte mit drauf, daher kenne ich meine. Aber eben nur "zufällig".

      Wenn du aber die "traditionelle" meist 10stellige numerische Steuernummer meinst, die von den örtlichen Finanzämtern zugeteilt wird: Nein. Ich habe beispielsweise erst mit der Gewerbeanmeldung eine bekommen. Vorher hatte ich am Finanzamt, das für meinen Wohnort zuständig ist, noch keine Steuernummer, denn mein einziger Kontakt mit dem Finanzamt war bis dato die KFZ-Steuer.

      Vielleicht hatte ich an meinem früheren Wohnort eine Steuernummer, wo ich in den ersten drei Jahren meiner Berufstätigkeit auch noch brav eine Steuererklärung abgegeben hatte. Aber das ist lange her, ich weiß es nicht mehr. Den Spaß mit der Steuererklärung habe ich dann schnell aufgegeben, nachdem ich der Meinung war, rund ein Hunni (D-Mark!) Rückerstattung ist nicht den Aufwand wert, sich einen halben Sonntag mit Steuerformularen um die Ohren zu schlagen.
      Mittlerweile bin ich dazu verpflichtet ...

      Jede Einnahme muss auf die Steuererklärung.

      Ja.

      (Jede) Ausgabe muss auf die Steuererklärung.

      Muss nicht, liegt aber im eigenen Interesse.

      Hieraus errechnen sich die zu zahlenden Steuern z. B. unter Beachtung der Steuerfreibeträge, als Werbungskosten anerkannte Ausgaben, etc.

      Ja.

      Ist man Festangestellter, hat der Arbeitgeber neben dann fälligen Kirchensteuern, Rentenversicherungsbeiträgen, etc. schon die Einnahmesteuern abgeführt und dem Angestellten das Netto-Gehalt überwiesen. Am Ende des Jahres wird die Steuer wie oben genannt berechnet und der entsprechende Differenzbetrag zum automatisch abgeführten Steuerbetrag entweder nachgezahlt oder zurückerstattet.

      Ja.

      Ist man nicht fest angestellt, selbst veranlagt, und z. B. Hausfrau, die jeden Monat ein Bild verkauft und jede Woche zwei Klavierstunden gibt, für die sie ein monatliches Honorar bekommmt, so muss man kein Unternehmen anmelden o.ä. Man muss krankenversichert sein, um seine Renten-Zukunft muss man sich selbst kümmern und alles andere läuft über die Steuererklärung: Einnahmen, Ausgaben => zu zahlende Steuern.

      AFAIK ja.

      Das Leben in der BRD mit Steuernummer, Renten-, Kranken-Versicherung, Sozialabgeben, Einnahmesteuern, Kirchensteuern, etc. ist für mich irgendwie nach wie vor ein Dschungel

      Das ist es auch. Selbst viele Steuer-Experten geben ja offen zu, dass das System viel zu kompliziert und zu schwer zu durchschauen ist, und gerade dadurch wieder viele Schlupflöcher bietet.

      Ciao,
       Martin

      --
      Man sollte immer wissen was man sagt
       - aber auf keinen Fall alles sagen, was man weiß.
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