Angabe des Urheberrechts
m-m
- recht
1 Tom0 LX0 Texter mit x
Hallo!
Ich habe für eine Internetseite ein Zirkuszelt fotografiert und den Eigentümer des Zeltes um Verwendung gebeten. Er war soweit damit einverstanden unter der Voraussetzung ein (c) copyright auf das Bild zu setzen.
Muss ich das machen? Gilt das unter das Urheberrecht (weil ich ja das Bild gemacht hab, also ist es meins)?
Wenn ich das Copyright angeben muss, gibt es da einen "Trick", dass ich das Copyright vielleicht irgendwo auf der Seite erwähne (also z.B. "Titelbild: Zirkus XY") und nicht direkt in das Bild selber integriere?
Kennt sich da jemand genauer aus?
Grüße
Hello,
im deutschen Urheberrecht gibt es kein Copyright.
Wenn Du das Zelt also mit Einverständnis auf deutschem Boden fotografiert hast, dann gilt für Dich das Urheberrecht.
Nun solltest Du überlegen, was der freundliche Inhaber denn gemeint haben könnte.
Er meinte sicher, dass der name des Zirkus genannt wird. Den würde ich dann in das Bild einsezten, oder aber _immer_ darunterschreiben: "Foto: m-m, mit freundlicher Genehmigung des Zirkus ..."
Und weil man ja eigentlich einen Link auf eine Webseite setzen sollte, schau nach, ob er eine hat. Wenn nicht, hast Du einen neuen Kunden, wenn Du es richtig anfängst :-))
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Und weil man ja eigentlich einen Link auf eine Webseite setzen sollte, schau nach, ob er eine hat.
Wobei das Gutwill ist, es besteht kein Anspruch auf einen Link, wenn er nicht vereinbart ist.
PS, für den Fall, daß mit dem Zirkuszelt ein urheberechtlich geschütztes Werk fotografiert wurde:
Falls jemand auf die Idee kommen sollte über Panoramafreiheit nachzudenken, die kommt nicht in Frage, weil* es sich bei einem Zirkuszelt nicht um ein dauerhaft aufgestellte Kunstwerk handelt.
* bzw. "wenn", es soll auch dauerhaft aufgestellte Zelte geben
Die Ausschmückung des Zirkuszelts könnte als Kunst unter das Urheberrecht fallen. Mit der Aussage "Foto 2010 von mir, mit freundlicher Genehmigung von XY", wie Tom sie vorschlägt, dürftest Du auf der sicheren Seite sein.
Wenn Du trotzdem Zweifel hast, frage bei Anwalt oder Rechtsschutzversicherung nach, die dürfen auch Gewähr für ihren Rat übernehmen.
Gruß, LX
Ich habe für eine Internetseite ein Zirkuszelt fotografiert und den Eigentümer des Zeltes um Verwendung gebeten. Er war soweit damit einverstanden unter der Voraussetzung ein (c) copyright auf das Bild zu setzen.
Muss ich das machen? Gilt das unter das Urheberrecht (weil ich ja das Bild gemacht hab, also ist es meins)?
Da Du der Urheber des Fotos bist, werden keine gesetzlichen Regelungen zur Nennung des Zirkus wirksam. Eventuell unterliegt der, der die Genehmigung erteilt hat mit der Bedingung die er gestellt hat einem Irrtum. Objektiv wäre seine Bedingung (Nennung) aber sicherlich als vertragliche Vereinbarung anzusehen. Diese Vereinbarung muß eingehalten werden, wenn das Foto nach dem Gesetz nur mit Zustimmung verwendet werden darf, man sich also auf den Vertrag berufen muß.
Das alles gilt unter der Voraussetzung, daß mit dem Foto kein urheberrechtlich geschütztes Werk abgebildet wird.
Wenn ich das Copyright angeben muss, gibt es da einen "Trick", dass ich das Copyright vielleicht irgendwo auf der Seite erwähne (also z.B. "Titelbild: Zirkus XY") und nicht direkt in das Bild selber integriere?
Wenn es sich um eine rein vertraglich vereinbarte Nennung handelt, müßte die konkrete Art der Nennung vereinbart sein, damit sie auf eine konkrete Art erfolgen muß, ansonsten ist Spielraum. Greift das Urheberrecht, und ist nichts anderes vereinbart, dann ist der Urheber auf eine üblicher Art und Weise zu benennen, das heißt, möglichst nah am Werk, in der Regel direkt am Bild. Im Falle eines Titelbildes (dem was ich mir darunter vorstelle), wäre es vermutlich zulässig, den Urheber nicht direkt am Bild anzugeben, sondern z.B. in der Fußzeile.